Versagung der Restschuldbefreiung bei unzureichender Arbeitssuche – Insolvenzrecht Dresden

Gläubiger muss im Antrag auf Restschuldbefreiung die Gründe mangelnder Arbeitssuche glaubhaft machen – Insolvenzrecht Dresden

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Insolvenzrecht Dresden-Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion in Dresden-Restschuldbefreiung

Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden

Die Anforderungen eines Gläubigerantrags auf Restschuldbefreiung wegen mangelnder Bemühungen des Schuldners nach Arbeit nach § 295 I. Nr. 1 InsO dürfen nicht zu hoch sein (Formulierung durch Autor), Beschluss Landgericht Dessau-Roßlau vom 27.10.2011, Az. 1 T 248/11.

Sachverhalt – Insolvenzrecht Dresden

Schuldner S befindet sich im Insolvenzverfahren. Er ist gelernter Koch, jedoch durchgängig arbeitslos. Er bezieht öffentliche Leistungen.

Gläubiger G beantragt die Versagung der Restschuldbefreiung, weil sich S nicht um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemüht habe. G legt dazu eine Berufsinformation der Bundesagentur für Arbeit für Mitarbeiter in der Gastronomie vor. Danach ist ein Bruttoeinkommen von 1.550,00 EUR brutto, mithin 1.078,00 EUR netto, erzielbar. D. h., es hätten ca. 35,00 EUR monatlich in die Insolvenzmasse fließen können. Außerdem legt G Internetausdrucke für Stellenangebote vor.

Das Insolvenzgericht hat den Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung als unzureichend zurückgewiesen, weil Tatsachenbehauptungen nicht hinreichend glaubhaft gemacht wurden. Die hingegen von G eingelegte sofortige Beschwerde hat Erfolg. Die Sache wurde an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Rechtsgründe – Insolvenzrecht Dresden

Der Versagungsantrag des G ist zulässig. Wenn ein Schuldner ohne Arbeit ist, muss er sich ernsthaft um eine Beschäftigung bemühen. Dazu gehört, dass er sich bei der Arbeitsvermittlung meldet und sich auch selbst um Arbeit bemüht.

G hat durch die vorgelegten Unterlagen, nämlich Berufsinformation der Arbeitsvermittlung und Internetausdrucke, das Vorhandensein von Stellen hinreichend glaubhaft gemacht. Damit war glaubhaft gemacht, dass sich S nicht hinreichend um eine Stelle bemüht hat.

Mein Rechtstipp – Insolvenzrecht Dresden

„Für Gläubiger zeigt die Entscheidung die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Versagungsantrags auf . Schuldner sollten zur Abwehr des Versagungsantrags ihre Aktivitäten um Arbeit dokumentieren und aufbewahren.“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Kanzleiprofil – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Grundsätzliches zum Insolvenzrecht
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Das seit 1999 geltende Insolvenzrecht eröffnet die Möglichkeit, nach Ablauf eines Zeitraums von 6 Jahren durch die Restschuldbefreiung wieder schuldenfrei zu sein. In diesem Rechtsgebiet wurden durch Rechtsanwalt Horrion Unternehmen und Privatpersonen erfolgreich betreut. Bei einer Insolvenzabwicklung über seine Kanzlei ergeben sich für Sie, im Vergleich zu einer Abwicklung über eine staatliche Schulderberatungsstelle, erfahrungsgemäß folgende Vorteile:
– sofortiger Beginn der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens und somit schneller zur Restschuldbefreiung,
– langjährige Erfahrung und Kenntnis sämtlicher Rechtsnormen und neuer Gesetzte,
– vollständige Betreuung bis zum Schluss der Verfahrens,
– auch Betreuung bei komplizierten Sachverhalten im Unternehmensbereich.
Kommen Sie rechtzeitig zu einem Erstgespräch! Nach vielen Tipps und Informationen im Gespräch, haben viele Mandanten das sogenannte „Licht am Ende des Tunnels“ wieder gesehen. Der psychologische Effekt der Hoffnung führt oftmals zur Verbesserung der Lebensqualität. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Beratung und Kommunikation über Skype möglich
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Werdegang – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Insolvenzrecht Dresden – Rechstanwalt Dresden

Philosophie Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns“ so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Insolvenzrecht Dortmund – Rechtsanwalt Dortmund

Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! . Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Mitarbeiter der Kanzlei Ulrich Horrion Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst erfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreichVe Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.
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Ständige Weiterbildung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie Kanzlei Ulrich Horrion
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Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank „Juris“ mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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