Vermieter-Rechtsschutzversicherung: Wenn die Haltung von Tieren zum Problem wird

Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter sind in Deutschland an der Tagesordnung. Häufige Streitfrage: die Tierhaltung. In vielen Fällen muss der Vermieter seine Interessen mit der Vermieter-Haftpflichtversicherung durchsetzen.

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Die beiden Vierbeiner geben ein drolliges Bild ab. Werden sie aber mit mehreren Artgenossen in der Wohnung gehalten, kann das zu einem Fall für die Vermieter-Rechtsschutzversicherung werden.

Im Mietvertrag sind Regelungen, wonach die Haltung generell von Tieren untersagt ist, nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH), unwirksam. Demnach ist Mietern durchaus zu erlauben, dass Kleintieren wie Meerschweinchen, Katzen oder Ziervögel gehalten werden dürfen. Anders verhält es sich mit Hunden. Hier muss der Vermieter nicht seine Genehmigung erteilen. Führt ein solcher Fall zu einem Rechtsstreit, so ist für den Vermieter die Vermieter-Rechtsschutzversicherung unverzichtbar, um im Streitfall das Kostenrisiko schultern zu können.

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Ein aktueller Fall aus Gladbeck (Nordrhein-Westfalen) belegt, wie schwierig sich die Hundehaltung der Mieter für den Vermieter gestalten kann. In einem langwierigen Verfahren musste der Hauseigentümer zwei Mieterinnen dazu bewegen aus seinem Haus auszuziehen, da sie in der Dachgeschosswohnung insgesamt 20 Hunde und acht Katzen gehalten haben. Zunächst machte sich der Ärger durch die unmittelbaren Nachbarn bemerkbar. Ab einer gewissen Temperatur war der Geruch, der aus der Wohnung drang, nicht mehr auszuhalten. Weiterhin haben die beiden Bewohnerinnen die Hunde im Garten frei laufen lassen, wo sie auch ihre Notdurft verrichteten, ohne dass sich die Halterinnen um die Hinterlassenschaften gekümmert haben.

Selbst die Fenster konnten die Nachbarn nicht mehr öffnen, da der Gestank auch außerhalb der Wohnung mit der Zeit allgegenwärtig wurde. Schon kurze Zeit nach dem Einzug der beiden Freuen im April 2010 hat der Vermieter im November 2010 die Kündigung ausgesprochen. Doch die Resonanz war eine Mietminderung der Bewohnerinnen, angeblich weil das Dach undicht sein sollte. Wenige Monate später wurde gar keine Miete mehr bezahlt. Der Vermieter musste seinen Rechtsanwalt einschalten. Und spätestens ab diesem Zeitpunkt fallen Kosten für den Vermieter an, die ohne Vermieter-Rechtsschutzversicherung schnell den persönlichen finanziellen Rahmen sprengen können.

Mittlerweile sieht der Stand der Dinge folgendermaßen aus: Die Mieterinnen haben sich schriftlich bereit erklärt, die Wohnung zum Oktober 2011 zu räumen. Was mit der ausstehenden Miete sein soll, ist noch offen. Der Vermieter muss hier den Klageweg einschlagen. Auch macht er sich Gedanken darüber, in welchem Zustand er die Wohnung übergeben bekommt. Das Chaos dürfte sich bei der ungewöhnlichen Tierhaltung in seiner ganzen Fülle präsentieren. Mittlerweile prüft die Staatsanwaltschaft den Fall: Es geht um die nicht artgerechte Haltung von Tieren, denn für 28 Hunde und Katzen ist eine 76-qm-Wohnung wohl kaum der richtige Aufenthaltsort.

In einem solchen Fall ist die Vermieter-Rechtsschutzversicherung unverzichtbar. Wenn die Mieterinnen nicht freiwillig die Wohnung räumen würden, kämen noch höhere Kosten auf den Vermieter zu. Denn allein die Kosten für den Rechtsanwalt sind beträchtlich, eine Räumungsklage vor Gericht und die daraus resultieren Zwangsräumung sorgen für Kosten, die selbst die finanzielle Existenz des Vermieters ruinieren können.

Bildquelle: Regina Kaute, www.pixelio.de

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