Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt im § 195 fest: „Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre“. Abweichend davon gibt es Verjährungsfristen von zehn Jahren bei Rechten an einem Grundstück (§ 196 BGB) sowie von 30 Jahren in bestimmten, besonders im § 197 BGB festgelegten Fällen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt im § 195 fest: „Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre“. Abweichend davon gibt es Verjährungsfristen von zehn Jahren bei Rechten an einem Grundstück (§ 196 BGB) sowie von 30 Jahren in bestimmten, besonders im § 197 BGB festgelegten Fällen.
Weshalb eine Verjährungskontrolle gerade zum Jahresende notwendig ist
Wenn von vorneherein ein Verjährungsbeginn festgelegt worden ist, dann behält er seine Gültigkeit und die Verjährungsfrist endet nach Ablauf der bestimmten Anzahl von Jahren, die auf diesen Termin folgen. Ist also eine solche Frist auf den 5. Mai 2009 festgelegt worden, dann endet die regelmäßige Verjährung am 5. Mai 2012.
Eine regelmäßige Verjährungsfrist ohne eine derartige Festlegung beginnt nicht mit dem Beginn des Anspruchs, sondern gemäß § 199 BGB mit dem Schluss des betreffenden Jahres, das als Beginn des Anspruchs gilt. Beginnt der Anspruch also am 5. Mai 2009, dann beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist erst am 31. Dezember 2009. Für die meisten Forderungen, die auf normalen Rechnungen beruhen, gilt die Verjährungsfrist zum Ende des Jahres. Am 31. Dezember 2012 verjähren also alle allgemeinen Forderungen aus dem ganzen Jahr 2009. Sollte eine solche Forderung zu Beginn des Jahres 2009 entstanden sein, dann gilt eine rechtliche Verjährungsfrist von fast vier Jahren.
Für Verjährungsfristen von zehn oder 30 Jahren gilt dieselbe Regelung. Es ist also wichtig, zum jeweiligen Jahresende zu überprüfen, ob es offene Forderungen von vor drei Jahren gibt.
Weshalb Forderungen nicht direkt eingefordert werden
Oft dreht es sich um Rechnungen mit kleinen Beträgen, die sich allerdings in der Summe zu großen Forderungen entwickeln können. Den Gläubigern ist oft nicht bewusst, welchen Berg an Forderungen sie da vor sich herschieben und der ihre Liquidität einengt. Der ordentliche Handwerker, der gute Arbeit leistet aber keine großen Erfahrungen in der Buchhaltung hat, wundert sich auf einmal, weshalb die Bank seine Rechnungen nicht mehr bezahlen möchte. Er glaubt, alles richtig gemacht zu haben, er hat gute Arbeit geleistet und kann das Verhalten der Bank überhaupt nicht verstehen.
Hätte er rechtzeitig Fachleute beauftragt, seine offenen Fordrungen zu überprüfen und in seinem Sinne zu bearbeiten, dann wäre das Dilemma ausgeblieben. Es zeigt sich allerdings immer wieder, dass der Gang zum Fachmann aus Furcht vor hohen Kosten gescheut wird. Diese Furcht ist völlig unberechtigt, denn die Kosten des Verfahrens muss der säumige Schuldner bezahlen. Andererseits verzichtet der Gläubiger durch diese Angst auf die Erfüllung seiner Forderungen und was noch schlimmer ist, mit der Zeit vergisst er, dass er noch Außenstände hat, er vergisst, dass es Verjährungsfristen gibt, nach denen seine Forderung verfällt. Der Einsatz professioneller Helfer, wie es die Evocato Inkasso GmbH ist, hätte ihm sein Geld eingebracht, das er durch das Vergessen endgültig verloren hat.
Wie mit Tipps von evocate Inkasso eine drohende Verjährung verhindert werden kann
Wenn auch der täglich zu bewältigende Arbeitsaufwand noch so groß ist, dann sollte doch eine kurze Zeitspanne am Abend genutzt werden, um Außenstände zumindest aufzulisten. Dazu können Rechnungen chronologisch geordnet abgelegt werden, um jederzeit Zugriff darauf zu haben. Und wenn auch das zu kompliziert ist, dann kennt der professionelle Helfer Möglichkeiten, dass dennoch die Außenstände beglichen werden.
Das Inkassobüro wird vorschlagen, einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Diese Methode ist äußerst effektiv, der Schuldner bekommt Angst vor höheren Forderungen und wird in den meisten Fällen direkt bezahlen. Und wenn er nicht bezahlt, dann hat dieses Verfahren den großen Vorteil, die Verjährung zu hemmen, das heißt herauszuzögern. Somit spielt die Verjährung keine Rolle mehr. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass bei diesem Prozedere bereits der Termin der Beantragung des Mahnbescheides die Verjährung erneut beginnen lässt und nicht erst der Termin der Zustellung. Hier lohnt es sich, vor Jahresende noch schnell einen Mahnbescheid zu beantragen.
Ein probates Verfahren ist es auch, den Schuldner schriftlich vor Verjährung um Anerkennung der Forderung zu bitten. Sollte er dieser Bitte nachkommen, dann beginnt die neue Verjährungsfrist mit der Anerkennung der Schuld. Zugleich bestätigt er die Gültigkeit der Adresse. Wird der Bitte um eine, wenn auch ganz geringe, Anzahlung entsprochen, dann anerkennt der Schuldner seine Schuld und die Verjährungsfrist beginnt von Neuem.
In allen Fällen hilft evocate Inkasso bei einer drohenden Verjährung die Forderung rechtssicher zu realisieren.
Die evocate-Inkasso GmbH mit Sitz in Bellheim ist ein Forderungsmanagement-Dienstleister, der mithilfe modernster Software, fundiertem Know-How und effektiver Methoden Ihren Gewinn und Ihre Liquidität durch professionellen Forderungseinzug dauerhaft steigert.
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