Verfassungsamtsschef Maaßen warnt vor Risiken eines NPD-Verbots

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, warnt eindringlich vor den Risiken eines NPD-Verbotsverfahrens. „Das Risiko ist hoch, dass ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert. Oder, dass die NPD vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Sieg erringt und als zulässige Partei eingestuft wird“, sagte Maaßen der „Welt“.

Diese Risiken müsse die Politik sehr genau abwägen. „Dabei sollte berücksichtigt werden, dass ein Verbot zwar Strukturen und Logistik der NPD zerschlägt, auf der anderen Seite aber ein Verbot gewaltbereiten Rechtsextremisten Zulauf bescheren könnte, denn das rechtsextremistische Gedankengut kann ja nicht verboten werden“, erläuterte Maaßen seine Skepsis. Nach seiner Ansicht könnte die NPD das Scheitern eines solchen Verfahrens propagandistisch für sich ausschlachten. „Das wäre ein Ritterschlag für die NPD. Sie hätte dann als einzige Partei in Deutschland das höchst-richterliche Siegel, nicht verfassungsfeindlich zu sein“, sagte Maaßen. 2003 war ein erstes Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, weil der Verfassungsschutz in den Führungsebenen der NPD zu viele V-Leute hatte. Dieses Mal soll die „Materialsammlung“ der Innenminister gegen die rechtsextremistische Partei kein Material von V-Leuten enthalten. Die Innenministerkonferenz will Anfang Dezember in Rostock über einen Gang nach Karlsruhe entscheiden.