Vereinfachung des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen

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Rechtsanwalt Friedrich Cramer, ABG-Partner

(Dresden, den 11. Dezember 2013) In Europa wird gehandelt und das nicht nur offline, sondern vor allem online. Rund 312 Milliarden Euro haben Unternehmen im Online-Handel in Europa im vergangenen Jahr umgesetzt. Dies entspricht einem Wachstum von fast 20 Prozent, wie aus einer Studie des Branchenverbands E-Commerce Europe hervorgeht. Vor allem mittelständische Unternehmen erobern zunehmend diesen Markt. Doch wo gehandelt wird, entstehen Forderungen und nicht immer sind sich Lieferant und Kunde über die Vertragserfüllung einig. Dies kann vor allem beim grenzüberschreitenden Onlinehandel zum Problem werden. Ist man sich, aufgrund von Mängeln der gelieferten Ware oder ausbleibender Rechnungsbegleichung uneinig, droht meist ein langwieriger Rechtsstreit, der nicht zwangsläufig zum gewünschten Erfolg führt. Laut einer Statistik des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland, betrafen rund 70 Prozent aller gemeldeten Streitfälle den Online-Handel. Kann der Schlichter nicht helfen und die Angelegenheiten außergerichtlich beigelegen, bleibt nur der Rechtsweg.

Verfahren für geringfügige Forderungen erleichtert den Weg zur Justiz
Bereits 2009 reagierte die Europäische Kommission auf den verstärkten Intrahandel in der EU und führte – zur Stärkung der Stellung des Verbrauchers – das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ein. Es soll Verbrauchern und mittelständischen Unternehmen den Zugang zur Justiz erleichtern, indem der Verfahrensweg vereinfacht und die entstehen-den Kosten gesenkt werden. Als grenzüberschreitende und geringfügige Forderungen gelten solche, die im europäischen Ausland entstanden sind und die den Schwellenwert von 2.000 Euro nicht überschreiten. Ein im Rahmen dieses Verfahrens ergangenes Urteil wird in den anderen Mitgliedsstaaten anerkannt und vollstreckt, ohne dass es einer Vollstreckbarerklärung bedarf. So konnten die Kosten für die Durchsetzung geringfügiger Forderungen bereits um 40 Prozent gesenkt und die Bearbeitungszeit von über 2 Jahren auf durchschnittlich 5 Monate verkürzt werden. Trotz dieses vorwiegend positiven Resümees, gibt es bei dem Verfahren Verbesserungspotential. Die Schwelle von 2.000 Euro zum Einbringen einer Forderung schloss den Großteil der grenzüberschreitenden Forderungen kleiner und mittelständischer Unternehmen aus. Lediglich 20 Prozent konnten mithilfe dieses Verfahrens eingebracht werden. Um den Anwendungsbereich zu erweitern und auch kleine und mittelständische Unternehmen in einem größeren Umfang von dem Verfahren profitieren zu lassen, veranlasste die Europäische Kommission am 19. November 2013 verschiedene Änderungen dieser Regelung.

Was ist neu?
Mit den Neuerungen reagiert die Europäische Kommission auf den steigenden Intrahandel in der EU und den damit verbundenen Ängsten und Sorgen der Verbraucher, indem der Rechtsweg vereinfacht und Vertrauen in das europäische Rechtssystem gestärkt wird. „Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist es wichtig, über diese Neuerungen in-formiert zu sein, da nun viele Forderungen mithilfe dieses vereinfachten Verfahrens abgewickelt sowie Zeit und Geld gespart werden können“ , berichtet Friedrich Cramer, Rechtsanwalt beim Beraterverbund ABG-Partner. „So wurde der Schwellenwert zum einbringen einer geringfügigen Forderung von 2.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben. Mit dieser Anhebung können künftig weitaus mehr grenzüberschreitende Streitfälle abgedeckt werden. Dies betrifft vor allem kleine und mittelständische Unternehmen – aber auch Privatverbraucher profitieren von dieser Änderung, da bisher rund ein Fünftel aller Rechnungen die bisherige Forderungssumme über-stieg.“ Weiterhin wird eine Änderung der Verfahrensweise bei der Antragstellung durchgeführt. So wird die E-Mail als rechtliches Kommunikationsmittel anerkannt. Dies ermöglicht Antragstellern, zukünftig auch online ein Verfahren zu beginnen. Um Reisekosten zu sparen, können Anhörungen auch per Telefonkonferenz abgehalten werden. Eine weitere Änderung betrifft die Höhe der Gerichtsgebühren, da diese bei Verfahren in der Vergangenheit häufig unverhältnismäßig hoch ausfielen. Bei der Eurobarometer-Umfrage im Jahr 2012 gaben rund die Hälfte der Unternehmen an, aufgrund von zu hohen Gerichtskosten bei nur geringen Forderungen, vom Rechtsweg abzusehen. Zukünftig sollten diese Gebühren einen Anteil von 10 Prozent des Streitwertes nicht mehr übersteigen.

Der Beraterverbund ABG-Partner berät Sie in allen Fragen und unterstützt Sie in allen Stadien des Verfahrens, von der Antragsstellung bis zur Verhandlung.

Weitere Informationen gibt es unter www.abg-partner.de

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