Bundesverbraucherschutz-Chef Gerd Billen wirft der Bundesregierung Untätigkeit beim so genannten Anti-Abzock-Gesetz vor. „Ich prangere die Verschleppungs-Taktik der Regierung an. Seit der Ankündigung im Dezember, vier wichtige Punkte für den Verbraucherschutz in einem Gesetz zu bündeln, ist nichts mehr passiert“, sagte er der „Bild-Zeitung“ (Samstagausgabe).
In den Beratungsstellen habe man „tausende Beschwerden“ und das Justizministerium habe zudem ein Gesetzespaket in der Schublade. „Doch die Bundesregierung kann sich offenkundig nicht einigen, die Verbraucher konsequent vor Abzocke zu schützen. Das ist skandalös“.“ Dringend erforderlich sei eine klare Gebühren-Begrenzungen für urheberrechtliche Abmahnungen. „Vor allem gegen die Abmahn-Abzocke durch Anwälte in Wild-West-Manier muss mit aller Härte vorgegangen werden“, so der Verbraucherschutz-Chef. „Es steht in keinem Verhältnis, wenn ein illegal im Internet geladener Song hunderte Euro Strafe zur Folge hat. Die Verbraucher werden hier über den Tisch gezogen. Hier wird etwas kriminalisiert, was zwar ein Vergehen ist, aber es muss angemessen bestraft werden.“ Billen fordert eine Gebühren-Begrenzungen bei Verstößen von etwa 100 Euro pro Fall. Das Gesetz scheitere am Streit der Regierungskoalition. „Insgesamt liegt die Vermutung nahe, dass der Verbraucherschutz völlig in den Hintergrund rückt zugunsten von parteipolitischen Kungeleien nach dem Motto: Wenn sich die eine Partei bei der Vorratsdatenspeicherung durchsetzt, kriegt der andere dafür das Anti-Abzock-Gesetz“, so Billen. Die Bundesregierung befasse sich abstrakt mit den Piraten als Partei, aber was an Piraterie im Netz betrieben werde und was dort für die Verbraucher schief laufe, regele sie nicht.