Das Landgericht, das Oberlandesgericht als auch der Bundesgerichtshof bestätigen die gängige Rechtsprechung für die Versicherung. Damit hat der Bundesgerichtshof bestätigt das sich ein Kunde das „arglistige“ Verhalten des Maklers zurechnen lassen müsse. Aktenzeichen: IV ZR 306/13
Versicherung bekommt Recht