Die Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens müssen nach einem Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshofes in Zukunft voraussichtlich weniger für die Lasten der Deutschen Einheit zahlen. Die Richter erklärten am Dienstag in Münster ein Landesgesetz zur Verteilung der Einheitslasten in Teilen für verfassungswidrig, welches 2010 von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung beschlossen wurde. Es sieht vor, dass die Kommunen bis zum Auslaufen des Solidarpakts II im Jahre 2019 40 Prozent der Kosten des Landes tragen müssen.
Die Landesregierung habe dabei laut dem Urteil der Richter jedoch falsche Berechnungsgrundlagen angelegt. Es sei daher nicht auszuschließen, dass die Kommunen über Gebühr gezahlt hätten und weiter zahlen müssten. Nun muss das Gesetz überarbeitet werden, wobei die Entlastungen über den Bund an die Kommunen weitergegeben werden sollen. 91 Städte und Gemeinden des unter Finanznot leidenden Bundeslandes hatten gegen den Beschluss geklagt.