Urteil: Deutschland muss Sicherungsverwahrte entschädigen

Deutschland muss zwei Straftätern in Sicherungsverwahrung Schadensersatz zahlen. Das entschied der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am Donnerstag und bestätigte damit frühere Urteilte. Demnach sahen die Richter in der nachträglich angeordneten Sicherheitsverwahrung einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention.

Es gebe keine „Strafe ohne Gesetzt“, so die Richter. Den beiden Häftlingen aus der Justizvollzuganstalt Schwalmstadt und Straubing steht nun eine Entschädigung von 7.000 beziehungsweise 5.000 Euro zu. Ihnen wurde mehrere Jahre nach ihrer Verurteilung eine Sicherheitsverwahrung angeordnet. Grundlage war eine Bestimmung, die allerdings erst 2004 in das Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen wurde. Die Männer bleiben trotz Urteil in Haft.