Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur betrieblichen Altersversorgung nach Altersteilzeit
Das Bundesarbeitsgericht entschied in seinem Urteil vom 17.04.2012, dass die Frage, ob die betriebliche Altersversorgung nach einer Sonderregelung für Teilzeitbeschäftigte oder nach den Grundsätzen der Vollzeitbeschäftigung erfolgt, durch Auslegung zu ermitteln ist.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com erklären: Ein Arbeitnehmer war 31 Jahre bei einer Firma beschäftigt. In den letzten 6 Jahren vor Renteneintritt beanspruchte dieser Altersteilzeit und arbeitete somit nur noch zu 50 Prozent. Der Arbeitgeber berechnete die Ansprüche auf die betriebliche Altersversorgung auf Basis der letzten 120 Kalendermonate. Hierin sah der Arbeitnehmer eine aufgrund der Altersteilzeit ungerechtfertigte Benachteiligung. Das Bundesarbeitsgericht entschied nach Auslegung der Versorgungsordnung, dass die Sonderregelung für Teilzeitbeschäftigte nicht angewendet werden soll und somit die Grundzüge für Vollzeitbeschäftigte gelten. Dem Arbeitnehmer soll dementsprechend zustehen, dass seine betriebliche Altersversorgung aufgrund der Gesamtbetriebszugehörigkeit berechnet wird.
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Kontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse@grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com