§ 26 Abs. 1 S.2 TVöD verstößt gegen das Diskriminierungsverbot wegen Alters, §§ 1, 3 I AGG – Arbeitsrecht Dresden
Rechtsgrundsatz – Arbeitsrecht Dresden
Die Urlaubsregelung § 26 Abs. 1 S.2 TVöD mit der Staffelung, bis 30. Lebensjahr 26 Tage, bis 40. Lebensjahr 29 Tage und nach dem 40. Lebensjahr 30 Tage, stellt eine unzulässige Diskriminierung wegen Alters dar (Formulierung Autor), BAG, Urteil v. 20.03.2012, 9 AZR 529/10.
Sachverhalt – Arbeitsrecht Dresden
Arbeitnehmerin A wurde am 27.10.1971 geboren. Am 01.09.1988 begann sie ihre Dienste im öffentlichen Dienst.
Mit Schreiben vom 05.11.2008 – im Alter von 37 Jahren – macht A gegenüber ihrem Dienstherrn D für 2008 und für die Zukunft 30 Urlaubstage pro Jahr geltend. D lehnt ab mit dem Hinweis auf § 26 Abs. 1 S.2 TVöD.
Diese Vorschrift enthält eine altersabhängige Urlaubsstaffelung: bis 30. Lebensjahr 26 Tage, bis 40. Lebensjahr 29 Tage und nach dem 40. Lebensjahr 30 Tage.
A hält die Regelung für rechtswidrig, weil sie gegen das Verbot der Diskriminierung wegen Alters verstößt. Das Landesarbeitsgericht weist die Klage ab. Mit der Revision vor dem Bundesarbeitsgericht hat A Erfolg.
Rechtsgründe – Arbeitsrecht Dresden
A hat Anspruch auf 30 Tage Urlaub. § 26 Abs. 1 S.2 TVöD verstößt gegen §§ 1, 3 Abs. 1 AGG.
Es liegt eine am Lebensalter orientierte Ungleichbehandlung vor. Eine sachliche Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung ist nicht nach § 10 AGG gegeben. Zwar ist das Kriterium des Alters für eine unterschiedliche Behandlung zulässig, wenn dies objektiv und angemessen sowie für ein legitimes Ziel erfolgt.
Jedoch wird die vorliegende Art der Staffelung nicht dem Ziel des Gesundheitsschutzes älterer Arbeitnehmer gerecht.
Mit dem Alterssprung ab 30 Jahren werden 3 Urlaubstage mehr gewährt. Bei den höheren Altersstufen wird jedoch nur 1 Tag gewährt gewährt.
Hingegen wäre es gerechtfertigt, bei den höheren Altersstufen entsprechend zu verfahren.
Die tatsächliche Art der Urlaubsstaffelung lässt auch nicht erkennen, dass die Tarifparteien tatsächlich den erhöhten Gesundheitsschutz älterer Arbeitnehmer angestrebt hatten.
Mein Rechtstipp – Arbeitsrecht Dresden
„Die Entscheidung ist nachvollziehbar und hat grundsätzliche Bedeutung. Es bleibt jedem Arbeitnehmer anheimgestellt, die für ihn anwendbare Urlaubsregelung prüfen zu lassen.“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
Kanzleiprofil – Arbeitsrecht Dresden
Grundsätzliches zu Arbeitsrecht Dresden
Das Arbeitsrecht setzt sich aus einer Vielzahl von Einzelgesetzen und Tarifregelungen zusammen. Gesetzte und Normen befinden sich in ständiger Entwicklung. Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung setzt voraus, dass der Anwalt diese Entwicklung kennt. Die Anwendung und Auslegung der Rechtsnormen erfolgt durch die Gerichte. Für den Rechtsanwalt ist es unerlässlich, die höchstrichterliche Rechtsprechung ständig zu verfolgen. Nur so ist eine optimale Mandatsbearbeitung erfolgreich. Arbeitsrecht Dresden
Arbeitgeberarbeitsrecht und Arbeitnehmerarbeitsrecht – Arbeitsrecht Dresden
In folgenden Themen war Rechtsanwalt Ulrich Horrion für Arbeitgeber und Arbeitnehmer tätig:
– Betriebsänderungen(Massenentlassungen)
– Einzelkündigungen,
– Umsetzungen / Versetzungen
– Abmahnungen und
– Arbeitszeugnisse.
Das Arbeitsrecht ist geprägt von Formalien und Fristen. Die Nichtbeachtung führt im Regelfall zu erheblichen nachteiligen Konsequenzen für den Betroffenen.
Schon bei der Gestaltung von Vertragsverhältnissen sollte der fachkundige Rat des Rechtsanwaltes eingeholt werden. Arbeitsrecht Dresden.
Beratung und Kommunikation über Skype möglich – Arbeitsrecht Dresden
Sparen Sie Kosten und Zeit! Durch eine Videokonferenz – über das Skype-System – können Sie mit mir Kontakt aufnehmen und eine Beratung vereinbaren und durchführen. Somit fallen keinerlei Fahrtkosten oder Fahrzeiten an. Die Praxis hat gezeigt, dass bei der prozesstechnischen Abwicklung einer Insolvenzbearbeitung die räumliche Entfernung keine Rolle spielt. Arbeitsrecht Dresden.
Werdegang Rechtsanwalt Ulrich Horrion –
Arbeitsrecht Dresden
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Arbeitsrecht Dresden.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.
Philosophie Kanzlei Horrion – Arbeitsrecht Dresden
„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns“ so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Arbeitsrecht Dresden.
Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion –
Arbeitsrecht Dresden
Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! Arbeitsrecht Dresden
Mitarbeiter Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion-Arbeitsrecht Dresden.
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei.Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst Verfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreiche Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Interationalität zukünftig mit abdecken.
Arbeitsrecht Dresden.
Ständige Weiterbildung Kanzlei Horrion – Arbeitsrecht Dresden.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Arbeitsrecht Dresden
Arbeitsmittel und Informationstechnologie Kanzlei Horrion – Arbeitsrecht Dresden
Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank „Juris“ mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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Kontakt:
Arbeitsrecht Dresden
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Radeberger Straße 9
01099 Dresden
0351-/ 803 09 40
info@rechtsanwalt-horrion.de
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