Mit der Hundehaftpflichtversicherung soll vor allem sichergestellt werden, dass bei einem Schadensfall der Geschädigte nicht auf seinen Kosten sitzenbleibt.
Als Hundehalter unterliegt man einem hohen Risiko, denn Hunde haben von Natur aus einen intensiven Jagd- und Spieltrieb, der zu manch einer unangenehmen Situation führen kann. Wenn der Vierbeiner einmal außer Rand und Band ist, gibt es kein Halten mehr. Die Hundehaftpflichtversicherung stellt hier eine notwendige Sicherheit dar. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Hundehaftpflichtversicherung bundesweit noch nicht flächendeckend, aber als Halter eines Hundes steht man grundsätzlich in der Verantwortung, wenn der Hund zuschnappt. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Verschulden des Halters vorliegt. Schützen gegen eventuelle Schadensansprüche kann man allein mit der Hundehaftpflichtversicherung.
Da Hunde der sogenannten Gefährdungshaftung unterliegen, greift in einem solchen Fall die Privathaftpflichtversicherung nicht. In dem Zusammenhang ist eine Meldung aus Berlin alarmierend zu betrachten. Hier kam es im Jahr 2011 zu 704 Hundeattacken, 44 mehr als im Vorjahr. Ein Aspekt, warum dort die Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Über das Thema Hundeführerschein wird von Bündnis90/Grüne bereits diskutiert.
Parallel dazu rufen in verschiedenen Bundesländern die Förster dazu auf, Hunde im Wald möglichst an der Leine zu halten. Damit soll verhindert werden, dass brütende Vögel oder Wild wie Hasen aufgestöbert und gewildert werden. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden. Wer als Hundehalter Verantwortung zeigt, schützt sich und auch die Allgemeinheit mit der Hundehaftpflichtversicherung. So sind im Schadensfall alle Parteien auf der sicheren Seite.
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