Unisex-Tarife sind vielen Verbrauchern noch unbekannt

Köln / Wuppertal (news4germany)- Auf dem Versicherungsmarkt kündigt sich eine tiefgreifende Veränderung an, deren Ausmaße viele Verbraucher noch gar nicht abschätzen können. Im März 2011 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Versicherungskonzerne ab dem 21. Dezember 2012 Mann und Frau tariflich gleichstellen müssen. Was sich in der Theorie plausibel anhört, ist für die Versicherungsunternehmen in der Praxis schwierig umzusetzen. Der Grund: Das Versicherungsrisiko kann sehr wohl in erheblichem Maße vom Geschlecht abhängen.

Umso wichtiger ist die rechtzeitige Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher über diese sogenannten Unisex-Tarife. Hier herrscht Nachholbedarf, erklärt Thomas Bilitewski, Geschäftsführer der Horbach Wirtschaftsberatung GmbH: „Eine aktuelle Umfrage belegt: Das Thema Unisex-Tarife ist im Markt bisher bei der Mehrzahl der Verbraucher noch nicht richtig angekommen.“

Dabei könnten die von der EU zwingend vorgeschriebenen neuen Tarife bei vielen Verbrauchern dazu führen, dass sie künftig tiefer in die Tasche greifen müssen. Andere dagegen könnten durch rechtzeitig getroffene Entscheidungen sehr viel Geld sparen. Viel Zeit bleibt nicht mehr, denn der Stichtag zur Umsetzung ist nicht einmal mehr vier Monate entfernt.

„Es lohnt sich für Verbraucherinnen und Verbraucher, genauer hinzusehen und sich umfassend und rechtzeitig vor dem 21.12.2012 über Unisex-Tarife informieren, aufklären und beraten zu lassen“, erklärt Horbach-Geschäftsführer Thomas Bilitewski. Mit dieser Meinung steht er nicht alleine da. Dr. Josef Beutelmann, Chef der Wuppertaler Barmenia-Versicherungen, bestätigt: „Mit der Einführung von Unisex-Tarifen spielt qualifizierte Aufklärung und Beratung eine wichtige Rolle. Hier ist die Vertriebswegevielfalt – die ja auch durch Spezialisten wie die Experten von Horbach geprägt wird – gut für die Verbraucher, die sich hier die für sie passenden Beratungsspezialisten aus dem Markt aussuchen können.“

Gut gemeint ist oftmals nicht dasselbe wie gut gemacht. Auch wenn die europäischen Richter mit der Einführung von Unisex-Tarifen einen Beitrag zur Gleichbehandlung beider Geschlechter leisten wollten, ist das Ergebnis zunächst einmal ein großes Informationsdefizit bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Selbst jene, die von der Neuregelung schon einmal gehört haben, sind sich über ihre Auswirkungen oftmals nicht im Klaren, so Thomas Bilitewski: „Denn diejenigen, die den Begriff schon bewusst gehört haben, wissen dennoch nicht, welche Relevanz dieses Thema für sie persönlich hat.“

Dr. Josef Beutelmann und Thomas Bilitewski wissen aus ihrer Erfahrung, wie groß die Irritationen bei vielen Versicherungsnehmern derzeit ist. Gezielte Aufklärung ist daher das beste Mittel gegen diese Verunsicherung und gleichzeitig ein Beitrag zum Verbraucherschutz. So ermöglichen die Finanzplaner und -berater von Horbach ihren Kundinnen und Kunden, auf die Gesamtlaufzeit eines Versicherungsvertrages gesehen, zum Teil erhebliche finanzielle Vorteile.

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