Union will Telekommunikation zügig neu regeln

Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zugriff der Polizei auf Handy- und Computerdaten hat sich die Union für eine zügige gesetzliche Klarstellung ausgesprochen. „Angesichts der stetig steigenden Internetkriminalität sind solche Gesetzesänderungen nötig, wenn wir die Opfer von Straftaten nicht völlig im Regen stehen lassen wollen“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe). Er bezog sich damit auf die nun eingeschränkten Möglichkeiten, an Pin-Codes und die Kennung von IP-Adressen heranzukommen.

Der Innenexperte äußerte sein Bedauern, dass in der Entscheidung des Verfassungsgerichtes zum Telekommunikationsgesetz ein „Generalverdacht“ gegen die Polizei mitschwinge, dass diese alles tue, was technisch möglich sei. „Man darf der Polizei durchaus zutrauen, sich an Recht und Gesetz zu halten“, betonte Krings. Am Freitag hatte das Bundesverfassungsgericht die Verwendung von Telekommunikationsdaten eingeschränkt und die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen teilweise für verfassungswidrig erklärt. In ihrem veröffentlichten Beschluss erklärten sie, dass die Regeln zum Teil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen würden.