Die Unionsfraktion hat sich auf ein Konzept zur Einführung eines allgemeinverbindlichen Mindestlohns geeinigt, in denen es keine gültigen Tarifverträge gibt. „Es wird eine tarifoffene verbindliche Lohnuntergrenze eingeführt“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Arbeitsgruppe. Eine ständige Kommission der Tarifpartner soll dabei die Höhe der allgemeinen verbindlichen Lohnuntergrenze festsetzen.
Diese bestehe aller Voraussicht nach aus jeweils sieben Vertretern der arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite und könne mit einfacher Mehrheit Beschlüsse fassen. Die Regierung müsste dann die von der Kommission festgelegt Lohngrenze unverändert per Rechtsverordnung umsetzten. Die FDP lehnt jedoch die Pläne von CDU und CSU entschieden ab. „Für die Koalition ändert sich nichts“, betonte Wirtschaftsminister und FDP-Chef Philipp Rösler nach Bekanntwerden der Einigung in der Union und verwies auf einen Passus im Koalitionsvertrag, der ein solches Vorhaben nicht vorsehe. Um den Plan jedoch gesetzlich umzusetzen bräuchte die Union auch die Zustimmung des Koalitionspartners.