Unfallversicherung – Unfallvorsorge – Privater Unfallschutz

Eine Unfallversicherung bringt Sicherheit überall:
Sie stolpern in ihrem Büro unglücklich und brechen sich den Arm. Sie fallen zu Hause von der Leiter und brechen sich beide Arme. Was haben diese beiden Situationen gemeinsam, außer dass sie Horrorszenarien sind? In beiden Fällen sind Sie glücklich eine Unfallversicherung zu haben.
Obwohl der eine Fall im Berufsalltag und der andere in Ihrer Freizeit passiert, die Unfallversicherung schützt Sie. Der einzige Unterschied ist, dass es sich bei dem Unfall im Büro um die gesetzliche Unfallversicherung handelt wohingegen bei einem Unfall während einer Freizeitaktivität die private Unfallversicherung in Kraft tritt.
Für welche Schäden kommt die jeweilige Unfallversicherung auf? Die private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer im Falle eines Unfalls eine Kapitalleistung oder eine Unfallrente. Das Wort „Unfall“ hat allerdings eine genaue Definition, die sich jeder vor Abschluss einer privaten Unfallversicherung genauestens durchlesen sollte. So ist in vielen Fällen ein Bandscheibenvorfall nicht automatisch durch die private Unfallversicherung mit abgesichert.
Eine gesetzliche Unfallversicherung wird anders als eine private Unfallversicherung nicht durch eine Privatperson abgeschlossen sondern durch den Arbeitgeber. Dieser übernimmt auch zu hundert Prozent die Kosten für diese Versicherung. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet jeden seiner Mitarbeiter mit einer gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern. Diese Art der Unfallversicherung gehört zu den Sozialversicherungen. Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten werden somit abgesichert. Erleidet ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit einen Unfall, so tritt die gesetzliche Unfallversicherung in Kraft. Zur Arbeitszeit zählen in diesem Fall auch die Arbeitswege, das heißt der Weg hin zur Arbeit und wieder nach Hause. Auch beim Betreiben von Betriebssport und Betriebsfeiern ist der Arbeitnehmer abgesichert. Sollte sich ein Arbeitsunfall ereignen oder eine Berufskrankheit ausbrechen, trägt die gesetzliche Unfallversicherung Sorge, dass die betroffene Person die bestmögliche medizinische Rehabilitation genießt und gegebenenfalls eine finanzielle Entschädigung bekommt.
Für Berufskrankheiten gibt es eine genaue Definition. Kreislaufkrankheiten, Verspannungen und Migräne fallen nicht in diese Kategorie.