Zu Beginn des Jahres 2013 fiel der Startschuss für den Umstieg auf die elektronische Papierlohnsteuerkarte. Der Name ist nun ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) und Arbeitgeber können Informationen zu ihren Mitarbeitern wie Steuerklasse online bei den Finanzämtern abrufen. Für Arbeitgeber wurde eine Einstiegsfrist gegeben, sodass die Umstellung stressfrei und nach und nach erfolgen konnte. Einige Arbeitgeber haben das noch nicht getan. Aus diesem Grund weist die OFD Niedersachsen nun darauf hin, dass der Einstieg spätestens bis zur Lohnabrechnung 2013 passiert sein muss. Der Steuerberater Körnig aus Mannheim informiert über ELStAM und die Notwendigkeit des Einstiegs.
Viele Arbeitgeber bereits erfolgreich umgestiegen
Arbeitgebern wurde seit der Einführung der ELStAM Zeit eingeräumt, sich schrittweise an die Gegebenheiten anzupassen. Denn für die Umstellung müssen der betriebliche Ablauf und die Software angepasst werden. Die Kulanzfrist der Finanzverwaltung endet allerdings am 31.12.2013. Hierauf weist die OFD Niedersachsen nochmals ausdrücklich hin. Das heißt für Unternehmen beziehungsweise Arbeitgeber, die noch nicht umgestiegen sind, dass die Zeit läuft. Die Umstellung muss spätestens mit der Lohnabrechnung für Dezember 2013 erfolgt sein. Die Finanzverwaltung hat bisher eine positive Bilanz ziehen können. Viele Arbeitgeber sind bereits erfolgreich umgestiegen. Für deren Mitarbeiter ist damit der elektronische Lohnsteuerabzug möglich. Arbeitgeber, die noch nicht in das Verfahren eingestiegen sind, müssen sich rechtzeitig drum kümmern, sodass der Abruf der elektronischen Merkmale für die Abrechnung im Dezember möglich ist. Für den Einstieg in das ELStAM-Verfahren erhalten Unternehmen auf www.elster.de nützliche Informationen, Musteranschreiben und aktuelle Hinweise. Zudem werden hier viele Fragen rund um das Verfahren beantwortet.
Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Körnig aus Mannheim jederzeit zur Verfügung.
Pressekontakt
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