Hilfsmittel werden von jungen und älteren Menschen benötigt. Sie verbessern die Lebensqualität bei Behinderung oder Erkrankung. Hilfsmittel werden im Alltag eingesetzt und können dazu beitragen, dass erschwerte Alltagsaktivitäten einfacher zu bewältigen sind. Sie unterstützen dabei, ein aktives und selbstständiges Leben in der Gesellschaft zu führen. In einigen Fällen müssen Hilfsmittel nur zeitweise und in anderen dauerhaft eingesetzt werden. Dementsprechend stellt sich die Frage nach den Kosten und wer diese übernimmt. Das Sanitätshaus Würger aus Bochum informiert, unter welchen Voraussetzungen die Kosten von der Krankenkasse getragen werden.
Zuzahlungsregelung
Wer auf Hilfsmittel angewiesen ist, muss wissen, wer die Kosten und in welcher Höhe übernimmt. Versicherten zahlen die gesetzlichen Krankenkassen die entstehenden Kosten für diverse Hilfsmittel. Hierunter fallen beispielsweise Rollstühle, Gehilfen und Inkontinenzartikel. Ihre Ziele müssen eindeutig sein: Sie müssen zum Erfolg einer Behandlung beitragen, sie müssen einer Behinderung vorbeugen oder dazu beitragen, dass eine körperliche Beeinträchtigung kompensiert wird. Eine ärztliche Verordnung des Hilfsmittels muss grundsätzlich gegeben sein. Für die Hilfsmittel entstehen Kosten, die getragen werden müssen. Krankenkassen zahlen die Kosten. Es entfallen allerdings, je nach Hilfsmittel, Zuzahlungen. Hilfsmittelbedürftige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen eine Zuzahlung leisten. Die Zuzahlung beträgt je Hilfsmittel zehn Prozent, mindestens jedoch fünf Euro. Maximal sind es zehn Euro. Daneben gibt es zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel. Hierzu gehören beispielsweise Inkontinenzprodukte. Hier werden zehn Prozent je Packung, maximal jedoch ein Monatsbetrag von zehn Euro fällig.
Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen steht das Sanitätshaus Würger aus Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.
Pressekontakt
Med.-Fachhandel / Sanitätshaus Würger
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