Thomas Filor über Immobilien mit Solardächern

Bald könnte es mehr Immobilien mit Solardächern geben – doch wo gibt es hierzulande eigentlich eine Solardachpflicht? Immobilienexperte Filor klärt auf.

Magdeburg, 22.07.2021. „Ursprünglich sollte das Klimaschutzgesetz eine sogenannte Solardachpflicht enthalten. Diese wurde aber im letzten Moment gestrichen. Nun können die Bundesländer selbst entscheiden, inwieweit sie ihre Immobilien klimafreundlich gestalten“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Nun stellt sich aber die Frage, ob Solardächer für Neubauten nicht doch vielerorts Pflicht werden könnten. In Berlin wurde beispielsweise ein Solargesetz von Umweltministerin Ramona Pop auf den Weg gebracht, welches beschlossen wurde. Hier wird die Solardachpflicht ab dem 1. Januar 2023 für Neubauten gelten. Das ist Teil des „Masterplan Solarcity“. Der Anteil des Solarstroms am Energieverbrauch soll bis zum Jahr 2050 auf 25 Prozent steigen“, fügt Thomas Filor hinzu.

Bei Bestandsimmobilien soll es eine grundlegende Dachsanierung geben. Dies bedeutet, dass mindestens 30 Prozent des Daches mit einer Anlage zur Strom- oder Wärmegewinnung ausgestattet sein sollen. In Baden-Württemberg ist die Solarpflicht für Wohngebäude bereits im neuen Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung festgelegt und wird ab 2022 gültig sein. „Des Weiteren soll die Solardachpflicht für Gewerbegebäude folgen. Grundlegende Sanierungen sollen mehr im Bundesland gefördert werden“, erklärt Immobilienexperte Filor.

In Hamburg wird es einen Stufenplan geben. „Will sich jemand eine neue Heizungsanlage in seiner Immobilie einbauen, müssen künftig 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs über erneuerbare Energien abgedeckt werden. Diese Regelung gilt seit Juli 2021 und betrifft Immobilien, welche vor 2009 gebaut wurden. Ab 2023 müssen in Hamburg Photovoltaikanlagen auf den Dächern von Neubaugebäuden eingebaut werden“, ergänzt Thomas Filor. „In Schleswig-Holstein besteht vorerst keine Solardachpflicht für Wohngebäude, in Niedersachsen und in Bayern gilt sie zunächst nur für Gewerbeneubauten. Nordrhein-Westfalen plant zunächst lediglich eine Solardachpflicht für größere Parkplätze, genauso wie Rheinland-Pfalz. Auch Bremen soll – wie Berlin – zu einer Solar Citywerden“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.