Auch im neuen Jahr sollen die Energiepreise weiter steigen. Thomas Filor gibt Tipps, wie man den Stromanbieter wechselt und in der Immobilie Geld spart.
Magdeburg, 06.12.2019. „Strom soll im kommenden Jahr wieder teuer werden. In den meisten Fällen ist es durchaus noch möglich, den Stromanbieter zu wechseln. Dies kann in der Immobilie viel Geld sparen. Schlussendlich liegt es im Ermessen des Netzbetreibers, ob die Strompreise 2020 steigen. Bei solchen Preiserhöhungen können Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg.
Viele Netzbetreiber haben laut Filor ihr Vorhaben bereits angekündigt, die Erhöhung der EEG-Umlage auf die Kunden abzuwälzen. Demnach beträgt die EEG-Umlage im kommenden Jahr auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde, wie die die Verbraucherzentrale NRW bestätigt. Auch Verbraucherschützer melden sich hinsichtlich der Preiserhöhungen zu Wort und verdeutlichen die höhere finanzielle Belastung mit zwei Rechenbeispielen: Leute, die durchschnittlich 2500 Kilowattstunden Strom jährlich verbrauchen, würden zehn Euro mehr bezahlen. Hingegen wären es für eine Familie mit einem jährlichen Verbrauch von 4000 Kilowattstunden pro Jahr 17 Euro mehr pro Jahr. „Die jeweilige Erhöhung liegt beim Netzbetreiber, der das individuell entscheiden kann. Kunden haben aber ohnehin ein Sonderkündigungsrecht bei dieser Art von Preiserhöhungen“, erklärt Thomas Filor weiter und bezieht sich dabei auf ein kürzlich gefälltes Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: VIII ZR 163/16).
Rechtlich gesehen müssen die Kunden in der Grundversorgung sechs Wochen vorher schriftlich per Brief oder E-Mail von der Preiserhöhung erfahren. „Vorsicht ist geboten bei Formulierung und Aufmachung des Schreibens. Manchmal ist es nicht klar ersichtlich, dass es sich um eine Preiserhöhung handelt. Für die Kündigung sollte man idealerweise die Kündigung per Einschreiben wählen. Abgesehen davon sollte man sich immer im Vorfeld über die Konditionen des jeweiligen Anbieters informieren, also vor allem über Laufzeit und Kündigungsfrist. Die Kündigung muss aber in jedem Fall den Netzanbieter erreichen, bevor die Preiserhöhung in Kraft tritt“, so Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.