Wenn ein Mieter oder eine Mieterin schon betagter ist, kann er oder sie nicht ohne Weiteres gekündigt werden.
Magdeburg, 15.07.2021. In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit einem Fall, der vor dem Landgericht Berlin behandelt wurde. „Dabei handelte es sich um einen älteren Mieter, welcher wegen Eigenbedarf gekündigt werden sollte. Letztendlich muss bei einer Eigenbedarfskündigung immer abgewogen werden, ob das Recht des Mieters oder der Mieterin oder des Vermieters, beziehungsweise der Vermieterin, schwerer wiegt“, erklärt Thomas Filor in diesem Zusammenhang. „Haben Mietende bereits ein hohes Alter erreicht und besteht zudem das Mietverhältnis schon eine lange Zeit, ist eine erfolgreiche Eigenbedarfskündigung eher schwer realisierbar“ fügt Filor hinzu und bezieht sich dabei auf die Entscheidung des Landgerichts Berlin(Az.: 67 S 345/18).
Laut diesem Urteil kann eine Kündigung des Mietverhältnisses in einem so hohen Alter die Menschenwürde verletzen, beispielsweise, weil ältere Menschen eventuell tief an ihrem Wohnort verwurzelt sind. Da die Chance, dass man im hohen Alter etwas vergleichbares in kurzer Zeit aufbauen kann, gering ist, ist eine Eigenbedarfskündigung hier nicht durchführbar. In dem konkreten Fall sollten zwei ältere Mieter im Jahr 2015 wegen Eigenbedarf gekündigt werden und wehrten sich dagegen. Unterdessen verstarb der Ehemann der Mieterin, sodass sich das Landgericht Berlin entschied, das Mietverhältnis weiter fortzusetzen. Das Gericht argumentierte mit dem oben genannten Grund, dass es in dem hohen Alter nicht möglich sei, einen Menschen zu entwurzeln, da die potenziellen Folgen des Wohnungsverlustes zu schwerwiegend seien.
„Hier erreicht man dann rechtlich einen Punkt, an dem die Grundrechte des Menschen verletzt werden, welche im Artikel 1 des Grundgesetzes zu finden sind“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend. Im verhandelten Fall standen die Rechte der Mieterin also über jenen des Vermieters, der Eigenbedarf angemeldet hatte. Hierbei ginge es nämlich lediglich um Komfort.