Bleirohre in der Immobilie werden laut Oberlandesgericht Düsseldorf als Sachmangel eingestuft. Immobilienexperte Thomas Filor klärt auf.
Magdeburg, 11.03.2021. „Blei ist für den Menschen giftig. Nichtsdestotrotz finden sich in alten Häusern und Wohnungen immer noch viele Trinkwasserleitungen aus Blei. Nun hat ein Gericht entschieden, dass Bleirohre in der Immobilie als Sachmangel zu bewerten sind“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg und bezieht sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.: I-24 U 251/18). „Demnach ist es also enorm wichtig, dass Vermieter die alten Bleirohre nicht einfach so verschweigen und ignorieren. Beim Immobilienverkauf ist es natürlich auch eine Pflicht, potentielle Käufer darüber zu informieren, dass sich Bleirohre im Verkaufsobjekt befinden“, so Filor.
Diese Auskunftspflicht gilt selbst dann, wenn derzeit kein Sanierungsbedarf vorliegt. Trotzdem kann es eine potentielle Gefahr sein, weil man nie genau abschätzen kann, wann Blei aus den Rohren austritt. „Vor allem Immobilien, die Anfang des 20. Jahrhunderts gebaut wurden, haben oft noch Bleirohre. Zu dieser Zeit der Errichtung wurde die Verwendung von Blei zwar als unbedenklich eingestuft, ist heutzutage aber völlig überholt“, fügt Immobilienexperte Thomas Filor hinzu.
Im verhandelten Fall stellt ein Käufer eines Mehrfamilienhauses fest, dass sich in der Immobilie alte Bleirohre befinden. Diese waren als Trinkwasserleitungen verbaut. Nachdem er durch Wasserproben diverse Tests durchgeführt hatte stellte sich heraus, dass die geltenden Grenzwerte teilweise deutlich überschritten wurden. Da der Kauf bereits abgeschlossen war, machte der Käufer im Nachhinein Ansprüche gegen den Verkäufer geltend. Obwohl die Haftung bei Sachmängeln am Objekt laut Vertrag ausgeschlossen war, galt diese Klausel nicht, wenn ein Vorsatz oder Arglist besteht. Das Urteil lautete: Der Käufer wurde arglistig vom Verkäufer getäuscht. „Verkäufer wissen ja meist um ihre Bleirohre und sind somit verpflichtet, dies transparent offen zu legen. Bleirohre können ein gesundheitliches Risiko darstellen. Diese Art von Gefährdungspotenzial in der Immobilie macht es offenbarungspflichtig“, betont Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg abschließend.