Teilnahme von Erneuerbaren Energien am Regelenergiemarkt vom Bundeskabinett beschlossen

Die intransparenten Zulassungsregelungen am Regelenergiemarkt für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie (EE) werden mit der Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beseitigt

Somit können EE-Anlagen zukünftig nicht nur auf dem Strommarkt, sondern auch auf dem Markt für kurzfristig bereitzustellende Regelleistung, dem Regelenergiemarkt, zur Stabilität der deutschen Energieversorgung beitragen und zugleich höhere Erlöse erwirtschaften. So werden in Zukunft etwa Biogasanlagen einen Teil der im Stromnetz auftretenden Schwankungen ausgleichen, da sie sich in der Regel vorzüglich für eine äußerst kurzfristige Herunterregelung eignen, wenn schwankungsintensive Stromquellen wie etwa Windkraft- oder Solaranlagen für einen kurzen Zeitraum besonders viel Energie produzieren. Biogasanlagen fungieren in diesem Fall wie ein virtueller Speicher, der allein durch eine intelligente Steuerung Aufnahmekapazitäten in Form von negativer Regelenergie bereitstellt. Die heute verfügbare Regelenergieleistung aller deutschen Biogasanlagen entspricht mehr als der doppelten Regelkapazität des größten deutschen Pumpspeicherkraftwerks in Goldisthal/Thüringen.

Ausdrücklich erwähnt der am 6. Juni 2011 im Bundeskabinett beschlossene EEG-Erfahrungsbericht das Ziel der Politik, die Regelenergiemärkte auch für erneuerbare Energien zu öffnen. Voraussetzung für diese politisch gewünschte und ökologisch sinnvolle Teilnahme am Regelenergiemarkt ist dabei der Eintritt von EE-Anlagen in den Strommarkt. Risikoverhindernd wirkt bei diesem Schritt die sogenannte Marktprämie, die nach Inkrafttreten der Neufassung des EEG an Betreiber gezahlt wird, wenn sie aus der bisherigen Vergütung heraustreten und den produzierten Strom direkt am Strommarkt vermarkten. Die Marktprämie gleicht dabei die Unterschiede zwischen der bisher erhaltenen Vergütung und dem Marktpreis an der Strombörse vollständig aus, sodass dem Betreiber einer EE-Anlage keinerlei finanzielle Nachteile entstehen, wenn er den Schritt auf den Strommarkt wagt.

Gleichzeitig können sich die Betreiber durch den risikolosen Wechsel in das neue Vergütungsmodell vom Doppelvermarktungsverbot für Strom aus EEG-geförderten Anlagen befreien. Die zusätzlichen Einnahmen aus der Bereitstellung von Regelleistung dienen dabei als weiterer Anreiz für die Anlagenbetreiber zum Markteintritt. Die unklare Gesetzeslage hatte in diesem Punkt stets für Unsicherheit gesorgt und bislang verhindert, dass Erzeuger von Erneuerbarer Energie ihre Leistungen am Regelenergiemarkt anbieten konnten. Next Kraftwerke GmbH hatte daher im Dezember 2010 ein Missbrauchsverfahren bei der Bundesnetzagentur beantragt, dessen Verlauf nun positive Auswirkungen auf die Neufassung des EEG erzielte.

Die Öffnung des Regelenergiemarktes wird signifikante Effekte auf die Nachhaltigkeit der Stromversorgung aus regenerativen Quellen haben. Zum einen dient die Teilnahme von EE-Anlagen der Netzsicherheit und trägt dazu bei, dass mehr Speicherkapazitäten für erneuerbare Energien geschaffen werden. Zum anderen bietet sich für Betreiber von EE-Anlagen, besonders von Biogasanlagen, ein neuer und profitabler Absatzmarkt, der wiederum die Rentabilität der Anlagen erhöht.

Hendrik Sämisch, Mitbegründer von Next Kraftwerke GmbH, begrüßt die neuen Entwicklungen, die im Gesetzesentwurf für das EEG 2012 Eingang gefunden haben: „Besonders freut es mich, dass die zahlreichen zielorientierten Gespräche von Next Kraftwerke GmbH mit verschiedenen Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft – vom Bundesumweltministerium über die Bundesnetzagentur bis hin zu den Übertragungsnetzbetreibern – zu diesem Erfolg beigetragen haben. Gemeinsam können wir, wenn das Gesetz wie vorgesehen verabschiedet wird, eine Gesetzeslücke füllen. Durch unser Missbrauchsverfahren konnten wir den Gesetzgeber auf die unbefriedigende derzeitige Situation am Regelenergiemarkt hinweisen. Ich denke, dass die Neuregelung besonders für Betreiber von Biogasanlagen ein äußerst rentables Geschäftsfeld erschließen wird.“

Um den Markteintritt für Betreiber von Biogasanlagen zu vereinfachen, bietet Next Kraftwerke GmbH neben der Pool-Lösung für negative Regelenergie nun auch einen Full-Service für die Direktvermarktung von Biogasstrom auf dem deutschen Strommarkt.

Köln, 22. Juni 2011

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Über Next Kraftwerke GmbH:

Als Dienstleister auf dem Regelenergiemarkt vereint Next Kraftwerke GmbH sowohl Wissen und Technik als auch Service für die intelligente Steuerung von dezentralen Erzeugungsanlagen. Next Kraftwerke vernetzt Kleinerzeugungsanlagen zu einem virtuellen Kraftwerk, einem „Pool“. Mit diesem Konzept kann Next Kraftwerke die gebündelte Kapazität auf dem Regelenergiemarkt anbieten.