HAMBURG/MÜNSTER (ada/adexa). Der Start der tariflich vereinbarten betrieblichen Altersvorsorge (bAV) rückt näher: Der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und Adexa – die Apothekengewerkschaft informieren gemeinsam in einer Presseerklärung über die betriebliche Altersvorsorge und rufen zum rechtzeitigen Abschluss der Verträge auf.
Ab 1. Januar 2012 haben tarifgebundene Mitarbeiter Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag zur bAV sowie einen Arbeitgeberzuschuss von 20 Prozent, wenn sie selbst zusätzlich Gehaltsumwandlung betreiben. Dieser Tarifvertrag von ADA und Adexa gilt bundesweit bis auf die Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen. Mit zahlreichen Informationsveranstaltungen wollen die Tarifpartner den Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Neuregelung nahebringen und als Durchführungsweg die gemeinsam empfohlene ApothekenRente vorstellen.
Warum ist jetzt ein günstiger Zeitpunkt?
„Die Verträge sollten rechtzeitig vor Jahresende zum 01. Januar 2012 abgeschlossen werden, um den zurzeit noch geltenden gesetzlichen Garantiezins von 2,25 % zu sichern – er sinkt ab 2012 auf 1,75 %“, raten der Vorsitzende des ADA, Theo Hasse, und Adexas Vorsitzende, Barbara Neusetzer und Tanja Kratt.
Mit dem Rahmenvertrag zur „ApothekenRente“ hat der ADA bei einem Versicherungskonsortium nach eigenen Angaben beste Bedingungen für die Umsetzung der tariflichen Ansprüche ausgehandelt. Hasse: „Wichtig war dabei, dass auch niedrige Beiträge (der Arbeitgeberbeitrag beträgt ja nach Wochenarbeitszeit gestaffelt monatlich 10,00 Euro bis 27,50 Euro) ohne Abschläge zu den gleichen Konditionen versichert werden wie höhere Einzahlungsbeiträge.
Außerdem wollten wir eine leichte Übertragbarkeit im Fall von Stellenwechseln schaffen – das macht die Handhabung für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer leichter.“
Kratt ergänzt: „Für uns als Gewerkschaft ist es wichtig, dass sich die Angestellten vor dem Abschluss der Versicherung persönlich beraten lassen – dabei geht es zum Beispiel um Fragen der Laufzeit, der Absicherung von Hinterbliebenen, einer möglichen zusätzlichen Entgeltumwandlung und um den Umgang mit bereits vorhandenen bAV-Verträgen.“
Diese individuelle Beratung duch unabhängige Versicherungsmakler und Vertreter des Konsortiums (R+V, AXA, und Alte Leipziger) ist neben den Online-Informationsangeboten über www.apothekenrente.-info u. a. eine notwendige Voraussetzung für zwei Ziele, dass die finanziellen und persönlichen Umstände in der Einzahlungsphase optimal berücksichtigt werden, und, dass die Renten- bzw. Kapitalleistungen später passgenau zum richtigen Zeitpunkt und mit bestmöglicher Rendite erfolgen.
Als Einstieg in diese persönliche Beratung dienen die Informationsveranstaltungen, die Adexa und die Mitgliedsorganisation des ADA ihren Mitgliedern aktuell per Rundschreiben anbieten sowie in den Fachzeitschriften und unter www.adexa-online.de veröffentlichen.
ADA und Adexa weisen darauf hin, dass alternativ zur „ApothekenRente“ selbstverständlich auch andere bAV-Verträge abgeschlossen werden können; es sollte aber darauf geachtet werden, dass die Konditionen nicht schlechter sind.
Weitere Information:
Zum Thema der tariflich vereinbarten betrieblichen Altersvorsorge (bAV) siehe auch die Beiträge
Auch die TGL ist dafür, aber: nein zur Tarifbindung
(DAZ 2011, Nr. 33, Seite 22)
Betriebliche Altersvorsorge:
„Nutzen Sie die Chance!“
(DAZ 2011, Nr. 31, Seite 66)
Adexa zur bAV: Apothekeninhaber müssen informieren
(DAZ 2011, Nr. 30, Seite 18)
Tarifliche Altersvorsoge
„Ein Zukunftsproblem angehen“
(DAZ 2011, Nr. 26, Seite 17)
Und im Internet unter
www.adexa-online.de
Versicherungsunternehmen
Kontakt:
R+V Allgemeine Versicherung AG / VD SVG/GVG
Annette Jentzsch
Heidenkampsweg 102
20097 Hamburg
Annette.Jentzsch@ruv.de
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