Streikrecht für Flug- und Bahnverkehr reformieren

Arbeitsniederlegungen in Kernbereichen des öffentlichen Lebens wie auf Flughäfen oder im Bahnverkehr treffen nicht nur die Arbeitgeber, sondern die ganze Gesellschaft. Der BDWi fordert die Bundesregierung auf, für diese Bereiche der Daseinsvorsorge das Streikreicht zu reformieren.

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BDWi-Präsident Michael H. Heinz

„Niemand kann nachvollziehen, dass der gesamte Bahn- oder Flugverkehr durch Warnstreiks einiger weniger kleiner Berufsgruppen zum Erliegen gebracht wird. Streiks in der Daseinsvorsorge – wie im Nahverkehr, bei Müllentsorgung oder in Krankenhäusern – gehen immer zu Lasten Dritter. Hier ist eine Reform überfällig. Das muss die nächste Bundesregierung anpacken“ fordert BDWi-Präsident Michael H. Heinz.

„Wir haben ein lupenreines Machtungleichgewicht zu Gunsten einzelner Berufsgruppen. Darum sollten Streiks in der Daseinsvorsorge zumindest vier Tage vorher angekündigt werden. Können sich die Tarifparteien nicht einigen, ist ein obligatorisches Schlichtungsverfahren notwendig“, erklärt Heinz.

Das Streikrecht im Rahmen der Daseinsvorsorge ist Bestandteil des BDWi-Programms zur Bundestagswahl. Das vollständige Programm ist auf unserer Website unter folgendem Link zu finden: http://www.bundesverband-dienstleistungswirtschaft.de/positionen/stellungnahmen/stellungsnahmen/article/642/20.html

Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) vertritt 20 Branchenverbände des tertiären Sektors, denen rund 100.000 Unternehmen mit mehr als 1,5 Millionen Mitarbeitern angehören. Das Spektrum erstreckt sich von der Altenpflege bis zur Zeitarbeit.

Kontakt:
Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi)
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