Der Strafrechtsprofessor Klaus Bernsmann hat die Untätigkeit der Staatsanwaltschaften Hannover und Stuttgart in der Causa Wulff scharf kritisiert. „Der Grund für die ungewöhnliche Zurückhaltung der Staatsanwaltschaften scheint eine Art feudalistischer Respekt vor dem Bundespräsidentenamt zu sein.“, erklärte Bernsmann dem „Spiegel“. Rein strafrechtlich liege ein solcher Anfangsverdacht auf der Hand.
Würde es hier um einen Bürgermeister oder einen Landrat gehen, hätte ein Staatsanwalt wohl kaum ein Problem, einen Korruptionsverdacht anzunehmen. „Natürlich ist es prinzipiell legal, jemanden in ein Urlaubsdomizil einzuladen, ihm einen günstigen Kredit zu geben. Bei einem Amtsträger, mit dem man dienstlich zu tun hat, kann daraus leicht eine Straftat werden“, erklärte der Rechtsexperte. Es brauche dafür keine besondere Gegenleistung des Amtsträgers – schon das sogenannte Anfüttern, das heißt, dass jemand sich dessen Wohlwollen erkaufe, reiche prinzipiell aus. Die Vorwürfe ließen sich auch nicht als Bagatellen einstufen. „Die Bagatellgrenze für sozial angemessene Geschenke liegt bei etwa 25 Euro. Sich auf Urlaube ein laden zu lassen, ein kostenloses Up grade zu bekommen, sind aber geradezu Klassiker der Vorteilsannahme“, so Bernsmann. Eine solche Zuwendung an einen Ministerpräsidenten sei nie sozial angemessen, er dürfe solche Dinge nicht annehmen.