Nachweis von Steviaglycosiden
(NL/1309498484) Neuer Süßstoff wird kontrolliert
Mit der EU-Verordnung 1131/2011 vom 11.11 2011 wurden Steviolglycoside als Süßstoff (E 960) zugelassen. Da der Süßstoff im Vergleich zu Saccharose eine ca. 200-300fache Süßkraft besitzt, ist er für die Herstellung von manchen Lebensmitteln interessant.
Steviolglycoside werden durch Extraktion und Reinigung aus den Blättern der Pflanze Stevia
Rebaudiana Bertoni gewonnen. Die Hauptglycoside sind Steviosid und Rebaudiosid A. Daneben gibt es eine Vielzahl anderer Glycoside, die jedoch nur in Spuren vorkommen. Nach JECFA-Standard muss der Süßstoff mindestens 95% Steviolglycoside enthalten, wobei der Anteil von Steviosid und/oder Rebaudiosid A mindestens 75 % betragen muss.
Die Verwendung von Steviolglycosiden als Süßstoff ist seit dem 2.Dezember 2011 bei einer
begrenzten Auswahl von Lebensmitteln erlaubt. Für den Einsatz in den verschiedenen Lebensmitteln wurden Höchstmengen festgelegt.
Die IGV GmbH bietet die Untersuchung von Steviolglycosiden an.
Die Nachweisgrenze für die einzelnen Steviolglycoside beträgt ca. 5 mg/kg, die Bestimmungsgrenze liegt bei 20 mg/kg (bezogen auf Stevioläquivalente sind das 8 mg/kg).
Das unabhängige akkreditierte Prüflabor in der IGV GmbH, übernimmt als Prüfinstitut sowohl Industrie- als auch Forschungsdienstleistungen auf den Gebieten der Lebensmittel-, Futtermittel- und pflanzlichen Rohstoffuntersuchung.
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