Steuergewerkschafts-Chef: Neuer Ankauf von Steuerdaten-CD war rechtlich in Ordnung

Der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, hält die juristischen Einwände der Schweiz gegen den jüngsten Ankauf einer CD mit Daten mutmaßlicher Steuerbetrüger durch deutsche Behörden für unbegründet. „Ich habe weder moralische noch juristische Bedenken dagegen, dass deutsche Behörden weiterhin Daten-CDs mit Informationen über Steuerbetrüger kaufen“, sagte Eigenthaler der „Rheinischen Post“ (Montagausgabe). Der angebliche Kauf einer neuen Steuer-CD durch das Land NRW hatte am Wochenende in der Schweiz für Verärgerung gesorgt.

Mit der Unterzeichnung des Steuerabkommens hätten Berlin und Bern sich im September darauf verständigt, künftig auf den Kauf gestohlener Daten zu verzichten, argumentierten führende Politiker und Wirtschaftsvertreter der Schweiz. Dem hält Eigenthaler entgegen: „Das Abkommen ist noch lange nicht durch den deutschen Bundesrat gegangen und auch noch lange nicht deutsches Gesetz geworden. Deshalb dürfen deutsche Behörden solche Daten weiterhin kaufen. Kein Gesetz, kein Verbot.“

Steuergewerkschafts-Chef: Neuer Ankauf von Steuerdaten-CD war rechtlich in Ordnung

Der Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, hält die juristischen Einwände der Schweiz gegen den jüngsten Ankauf einer CD mit Daten mutmaßlicher Steuerbetrüger durch deutsche Behörden für unbegründet. „Ich habe weder moralische noch juristische Bedenken dagegen, dass deutsche Behörden weiterhin Daten-CDs mit Informationen über Steuerbetrüger kaufen“, sagte Eigenthaler der „Rheinischen Post“ (Montagausgabe). Der angebliche Kauf einer neuen Steuer-CD durch das Land NRW hatte am Wochenende in der Schweiz für Verärgerung gesorgt.

Mit der Unterzeichnung des Steuerabkommens hätten Berlin und Bern sich im September darauf verständigt, künftig auf den Kauf gestohlener Daten zu verzichten, argumentierten führende Politiker und Wirtschaftsvertreter der Schweiz. Dem hält Eigenthaler entgegen: „Das Abkommen ist noch lange nicht durch den deutschen Bundesrat gegangen und auch noch lange nicht deutsches Gesetz geworden. Deshalb dürfen deutsche Behörden solche Daten weiterhin kaufen. Kein Gesetz, kein Verbot.“