STEUERABRECHNUNGEN NEUBRANDENBURG

Deutsche Steuerabrechnungen aus Neubrandenburg betreffen noch immer das Steuerjahr 2005

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(NL/9088465800) Steuerberater Neubrandenburg, Steuerbescheide Deutschland oder Besteuerung deutsche Rente sind noch immer die Hilferufe von Rentnern aus Österreich, welche zwar in Österreich wohnen aber aus Deutschland ihre Altersrenten beziehen.

Viele Steuerbescheide 2005 und 2006, welche zur Zeit in Österreich Rentnern zugestellt werden, sind eindeutig abänderbar.

Zur Zeit werden verstärkt deutsche Auslandsrentner, das heißt deutsche Rentner, die sich im Ausland wie Österreich zur Ruhe gesetzt haben und eine deutsche Rente beziehen, mit hohen Steuernachforderungen erschreckt.

Die vom Finanzamt Neubrandenburg erlassenen Steuerbescheide basieren grundsätzlich auf der beschränkten Steuerpflicht.

In den Steuerabrechnungen Neubrandenburgs werden die Rentner als beschränkt steuerpflichtig behandelt, was zur Folge hat, dass diverse Freibeträge entfallen und es somit zu einer hohen Steuernachzahlung kommt.

Aktuelle Fälle zeigen Belastungen von Ehepaaren von bis zu 20.000 .

Vorrangig werden momentan Steuerbescheide der Jahre 2005 und 2006 an Auslandsrentner weltweit versendet, aber auch die Jahre 2007 2011 werden in naher Zukunft vom Finanzamt Neubrandenburg berechnet und an im Ausland lebende Rentner verschickt.

Betroffene, denen ein solcher Steuerscheid zugesandt wird, haben dann die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe des Bescheides Einspruch dagegen einzulegen.

Dieser Einspruch muss hinreichend begründet sein. Wir empfehlen Ihnen aus diesem Grund die Hinzuziehung eines Steuerberaters. Dieser kann Sie aufgrund seiner fachlichen Kompetenz am besten vor dem Finanzamt verteidigen.

Die betroffenen Auslandsrentner sollten hierbei auf die fachliche Kompetenz des jeweiligen Steuerberaters höchsten Wert legen.

Bei solcherart Steuerproblemen wird angeboten :

– Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung
– Soforthilfe für deutsche Auslandsrentner weltweit
– Garantierte Reaktionszeit werktags innerhalb von 24 Stunden mit Lösungsvorschlägen
– Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei
– Erstellung von Einspruch/Widerspruch, Aussetzung der Vollziehung
– Kindergeld für EU-Auslandsrentner

Weitere Informationen sowie aktuelle Fall-Beispiele finden Sie auf unserer Webseite:

http://steuererklaerung-fuer-rentner.de/wp/index.php/fallbeispiel-3-steuerhilfe-fuer-rentnerin-aus-daenemark-ueber-12000-euro-eingespart/

Seit über 2 Jahren wird nun schon auf die gemachten Erfahrungen mit speziellen Steuerproblemen rund um Auslandsrentner und dem Finanzamt Neubrandenburg zurückgegriffen. In dieser Zeit konnte ca. 1 Million Euro an ungerechtfertigten Steuernachforderungen vermieden werden durch fachkundige Soforthilfe.

Deutsche Steuerkanzlei mit Schwerpunkt im internationalen Steuerrecht bezüglich Alterseinkünfte/Renten von Auslandsrentnern weltweite Soforthilfe !

Kontakt:
Steuerkanzlei Steffen Reum
Steuerberater Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3
36456 Barchfeld
036961-70933
anfrage@steuererklaerung-fuer-rentner.de
http://www.steuererklaerung-fuer-rentner.de

Steuerabrechnungen bzw. Rentenabrechnungen vom Finanzamt Neubrandenburg verursachen Tausende Euro Steuernachforderungen bei deutschen Auslandsrentnern zur Zeit vor allem in Österreich, Frankreich und Dänemark.
Die auf Grundlage beschränkter Steuerpflicht in Deutschland basierenden Steuerbescheide sind oft zu Gunsten der betroffenen Rentner abänderbar.

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