Unmittelbar vor der Entscheidung über das deutsch-schweizerische Steuerabkommen hat sich der Streit auch unter Experten verschärft. Dem Nachrichtenmagazin „Focus“ zufolge vergleicht der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) die geplante Pauschalsteuer für bislang nicht entdecktes Altvermögen mit einer „Geldwäschehandlung“, die „erstmals bewusst und gewollt unter der Aufsicht jeweils zweier europäischer, demokratischer Rechtsstaaten“ stattfinden könne. In seiner Stellungnahme für den Finanzausschuss des Bundestages schreibt der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz, bei den in der Schweiz vorhandenen ausländischen Vermögenswerten in Höhe von etwa 2,23 Billionen Euro handele es sich „zu einem nicht unbeträchtlichen Teil um inkriminiertes Vermögen aus in Deutschland begangenen Steuerstraftaten, Wirtschaftskriminalität, Korruption, Organisierter Kriminalität, Bandenkriminalität und weiteren schwerwiegenden Delikten“.
Auch andere Experten zweifeln an der bisherigen Regierungsschätzung, wonach in der Schweiz nur noch zwischen 50 und 75 Milliarden Euro unversteuertes Kapital aus Deutschland versteckt sei. Der in der Schweiz ansässige Finanzexperte Mark Morris beziffert das bei den Eidgenossen angelegte deutsche Schwarzgeld in einer Hochrechnung für den Bundestag auf aktuell 250 Milliarden Euro. Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft schätzt, dass deutsche Steuerhinterzieher 130 bis 150 Milliarden Euro in der Schweiz bunkern. Erhebliche Vermögenswerte könnten weiterhin durch zwischengeschaltete Trusts oder Stiftungen vor dem deutschen Fiskus verborgen werden. Dagegen lobt die Bundessteuerberaterkammer, dass das vorgesehene Abkommen solche Fälle durch eine Missbrauchsklausel verhindern soll.