Sterbegeldversicherung: Auf die richtige Information kommt es an

Immer im Mittelpunkt der Kritiker steht die Sterbegeldversicherung. Sinnvolle Alternativen werden hingegen nicht genannt, die meisten Argumente ziehen sich seit Jahren immer gleichlautend durch die Medien.

showimage Sterbegeldversicherung: Auf die richtige Information kommt es an

Die Sterbegeldversicherung ist eine sinnvolle Alternative für die Bestattungsvorsorge

In einem Online-Nachrichtenmagazin wird auf einen Artikel von Finanztest verwiesen, in dem das Thema Sterbegeldversicherung vor bereits längerer Zeit aufgegriffen wurde. Leider muss man als Verbraucher feststellen, dass sich die meisten Medien immer mit den gleichen Vorurteilen begnügen und keinerlei Alternative für eine vernünftige Bestattungsvorsorge liefern.

Informationen zur Sterbegeldversicherung erhalten Sie auf dem Vergleichsportal von vergleichen-und-sparen.de: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbgeldversicherung.html

Als Alternative zur Sterbegeldversicherung werden schon fast gebetsmühlenartig zwei Alternativen seitens der Verbraucherschützer angeboten: die Risiko-Lebensversicherung und der Sparvertrag. Leider wird dabei häufig nicht auf die gravierenden Nachteile hingewiesen, die für einen Verbraucher zu einem finanziellen Grab werden können.

Die Risiko-Lebensversicherung eignet sich gerade für ältere Bürger in keiner Weise als Alternative zur Sterbegeldversicherung. Mal sind die Mindestversicherungssummen zu hoch, mal ist es das Ablaufalter, das für den Verbraucher alles andere als optimal ist. Denn: Wer eine Bestattungsvorsorge sucht und benötigt, der möchte auch lebenslangen Versicherungsschutz genießen – unabhängig davon, wie alt man wird. Das lässt sich mit der Risiko-Lebensversicherung eben nicht sicherstellen. Abgesehen davon haben ältere Bürger nicht die Chance zum Abschluss dieser fragwürdigen Alternative: Die Gesundheitsfragen stellen teilweise eine unüberwindbare Hürde dar. Die Sterbegeldversicherung hingegen kommt bei den meisten Gesellschaften ohne Gesundheitsfragen aus.

Warum beim Thema Bestattungsvorsorge der Sparvertrag als Alternative zur Sterbegeldversicherung ins Feld geführt wird bleibt fraglich. Suggeriert wird dem Verbraucher eine trügerische Sicherheit. Denn mit einem Sparvertrag soll angeblich die Bestattungsvorsorge sichergestellt werden. Wie aber eine solche Geldanlage nach drei, fünf oder acht Jahren ein für eine Bestattung ausreichendes Kapital von z. B. 5.000 Euro aufweisen soll, wird leider nicht näher beleuchtet. Der monatliche Aufwand wird nicht unbeträchtlich sein. Abgesehen davon fallen solche Sparverträge in der Regel nicht unter das sogenannte Schonvermögen und müssen bei Bezug von Hartz IV, Pflegebedürftigkeit oder Grundsicherung in vielen Fällen verbraucht werden. Das war es dann mit der Bestattungsvorsorge.

Sicherlich ist eine Sterbegeldversicherung nicht ganz preiswert. Dafür wird der volle Versicherungsschutz nach Ablauf der Wartezeit in voller Höhe fällig – dazu kommen noch Gewinnzuschläge. Die Wartezeit beträgt zwischen 6 und 36 Monaten, je nach Versicherer. Und das Wichtigste: Der Versicherungsschutz besteht lebenslang!

Soll man eine Sterbegeldversicherung kündigen? Verbraucherschützer stimmen dafür. Wer tatsächlich auf seine Sterbegeldversicherung verzichten möchte, sollte diese beitragsfrei stellen. So bleibt der Versicherungsschutz mit einer niedrigeren Versicherungssumme erhalten. Das eine Kündigung einer Lebensversicherung – dazu gehört ja auch die Sterbegeldversicherung – immer schädlich ist, wissen eigentlich auch Verbraucherschützer.

Bildquelle: Hans Heindl, www.pixelio.de

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund – frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 360 Gesellschaften zusammen.

IAK Industrie Assekuranz Kontor GmbH (hier auch iak! GmbH genannt)
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop

Postfach 10 07 02
46207 Bottrop

Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker

Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957

Kontakt:
iak! GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
(02041) 77 44 7 – 46

www.vergleichen-und-sparen.de
m.weiblen@vergleichen-und-sparen.de

Pressekontakt:
vergleichen-und-sparen.de – ein Service von iak! GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
m.weiblen@vergleichen-und-sparen.de
(02041) 77 44 7 – 46
http://www.vergleichen-und-sparen.de