Staatsanwalt fordert jahrelange Haftstrafen für U-Bahn-Schläger

Im Prozess gegen vier Berliner U-Bahn-Schläger hat die Staatsanwaltschaft am Montag hohe Haftstrafen gefordert. Demnach plädierte die Staatsanwaltschaft auf Jugendstrafen von fünf Jahren bis sieben Jahren und neun Monaten. Den vier jungen Männern im Alter von 15 bis 18 Jahren wird versuchter Mord aus niederen Beweggründen vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft sei überzeugt, dass die Gruppe aus „Hass auf Deutsche“ und „Spaß an grundloser Gewalt gegen Schwächere“ gehandelt habe. Der Verteidiger der jungen Männer verneinte die vorgeworfene Tötungsabsicht und Deutschen-Feindlichkeit. Zudem sprach der Anwalt von Körperverletzung an Stelle von versuchtem Mordes und forderte Haftstrafen von zwei bis fünf Jahren. Der 18-jähriger Kenianer, der gleichaltrige Kosovare, der 17-jährige Deutsch-Iraker und der 15-jährige Bosnier hatten im Februar zwei 30-Jährige in einer U-Bahn-Station in Berlin angegriffen. Dabei schlugen und traten die Angeklagten so lange auf eines der Opfer ein, bis es reglos am Boden lag. Der Mann konnte durch eine Notoperation gerettet werden, erlitt aber schwere Hirnverletzungen.