Das Jahr neigt sich dem Ende zu und das Neue steht vor der Tür. Für Segler und Bootssportler ist das mehr als nur ein Wechsel der Jahreszahl, denn das EU-Parlament hat sich der Sportbootrichtlinie angenommen, die 2014 mit einigen Änderungen daher kommt. Damit auf keinen Bootssportler eine böse Überraschung zukommt, hat sich 12seemeilen – der Online-Shop für Boots- und Segelzubehör – den Änderungen zugewendet und präsentiert hier die wichtigsten Änderungen.
Entwurfskategorien – jetzt kurz und knapp
Für welchen Typ von Gewässern ein Boot geeignet ist, darüber gibt die Entwurfskategorie Auskunft. So setzten sich die bisherigen Bezeichnungen aus einem Buchstaben und einem Gewässertyp zusammen. So zum Beispiel: „A Hochsee“. Klingt logisch und praktisch. Das sieht das EU-Parlament anders und verkürzt die Bezeichnungen auf den Buchstaben. Leider sind die Entwurfskategorien „A“, „B“, „C“ und „D“ alleine wenig aussagekräftig.
Umweltschutz – Neue Regelungen zu Emissionen und Motoren
Auch Bootsmotoren sollen schonender für die Umwelt werden. Daher werden nun Abgasregelungen in die Sportbootrichtlinie aufgenommen. Dabei wurde eine Anpassung an die Regelungen der USA vorgenommen. Diese Regelung entspricht der Regelung vieler weiterer Länder, sodass es nun den Herstellern ermöglicht wird, international die selben Motoren zu verkaufen. Hinzu kommt, dass nun auch Hybridmotoren unter die Bezeichnung der Antriebsmotoren fällt. Für den Bootssportler ergibt sich daraus noch keine direkte Änderung; seinen Motor darf er natürlich noch weiter benutzen. Bei einem Neukauf wird sich diese Änderung aber durchaus bemerkbar machen können.
Sicherheit – Das betrifft jeden
Zum Thema Sicherheit hat das EU-Parlament ebenfalls einige neue Beschlüsse gefasst. Der Raum, in welchem sich der Ottokraftstoffbehälter befindet, muss durchlüftet sein, um Gefahren zu vermeiden. Außenbordmotoren, die per Pinne gesteuert werden, müssen mit einer Notstoppeinrichtung wie beispielsweise einer Notstoppreißleine ausgestattet werden. Auf Booten, welche die 6-Meter-Grenze in der Länge überschreiten, muss mindestens ein Stauraum für Rettungsmittel vorhanden sein. Die Rettungsmittel müssen für alle Personen an Bord in ausreichender Stückzahl vorliegen.
Mehr zum Thema finden Sie auf der Seite des EU-Parlaments. Dies wird empfohlen, wenn Sie rechtliche Garantie benötigen oder weitere Informationen erhalten wollen.