„Spiegel“: Bundesregierung will religiöse Beschneidung im Familienrecht regeln

Die Bundesregierung will die religiöse Beschneidung von Jungen im Familienrecht und nicht im Strafrecht regeln. Das sieht laut dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ der Entwurf eines Gesetzes vor, der im Justizministerium erarbeitet wird. Ressortchefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe diese Lösung von Beginn an bevorzugt.

Eine Entscheidung soll nach einer Expertenanhörung am Dienstag fallen. Offen ist noch, wie das Problem einer möglichen Betäubung geregelt werden soll. Nach jüdischem Ritus ist bei der Beschneidung des Säuglings eine Narkose nicht vorgesehen. Auch die Frage, welche Qualifikation für den Eingriff verlangt werden soll, ist noch offen.