SPD möchte rechtliche Lage von Missbrauchsopfern verbessern

Die SPD hat sich dafür ausgesprochen, die rechtliche Lage von Missbrauchsopfern zu verbessern. „Die rechtliche Situation der Opfer ist unzumutbar. Wir brauchen deutlich längere Verjährungsfristen. Also 20 Jahre im Strafrecht und 30 Jahre im Zivilrecht“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag Christine Lambrecht dem Wochenzeitung „Die Zeit“.

Der SPD-Gesetzesentwurf dafür sei bereits durch die erste Lesung, werde aber von der Regierungskoalition nicht weiter bearbeitet. „Wir wollen das in der nächsten Sitzungswoche im Rechtsausschuss thematisieren. Wenn das nicht geschieht, wollen wir eine Geschäftsordnungsdebatte im Bundestag erwirken.“ Die komplette Aufhebung der Verjährungsfristen sei zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht durchsetzbar, betonte Lambrecht. Die Debatte ist neu entfacht, seit Norbert Denef, Sprecher des deutschlandweit größten Verbandes von Missbrauchsopfern „netzwerkB“, vor vierzehn Tagen in den Hungerstreik getreten ist. Denef, der als Kind jahrelang von katholischen Geistlichen missbraucht wurde, setzt sich seit Langem für die Aufhebung der Verjährungsfristen ein. Sexuelle Gewalt verjährt im deutschen Strafrecht nach zehn Jahren und im Zivilrecht nach drei Jahren. Weil aber Missbrauchsopfer aus Scham oft jahrelang schweigen, werden die Täter nicht rechtzeitig angezeigt. Manuela Schwesig vom Bundesvorstand der SPD hat Denef nun persönlich ihre Solidarität zugesichert: „Die SPD will so weitgehend wie keine andere Partei die Fristen verlängern. Wir hoffen, dass Herr Denef erkennt, dass er Gehör findet. (…) Wir hoffen inständig, dass er seinen Hungerstreik abbricht.“