Köln, den 23.2.2012 – Die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2,5 Mio. EUR für Rechtsanwälte, die sich künftig in einer „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung“ („PartG mbB“) organisieren wollen, würde für die meisten Betroffenen nur geringe zusätzliche Belastungen mit sich bringen. Hierauf weist das Soldan Institut unter Bezugnahme auf eine Untersuchung zum Umfang des Versicherungsschutzes deutscher Rechtsanwälte hin.
Die Bundesjustizministerin hat in der vergangenen Woche die „PartG mbB“ als neues Organisationsmodell für Angehörige freier Berufe vorgeschlagen, das ein Ausweichen von Freiberuflern in die britische Limited Liability Partnership („LLP“) überflüssig machen soll. Die Berufsforscher des Soldan Instituts haben im Rahmen einer Studie zum Risikomanagement in deutschen Anwaltskanzleien ermittelt, dass viele Sozietäten schon heute über den künftig für die Gründung einer „PartG mbB“ verlangten Versicherungsschutz verfügen. Für fast alle anderen Anwaltssozietäten wären die zusätzlichen Kosten bei einem Rechtsformwechsel in die „PartG mbB“ begrenzt, da sie nur noch eine relativ geringe Lücke im Versicherungsschutz schließen müssten.
Kleinsozietäten (zwei bis vier Partner) sind demnach mit durchschnittlich 1,4 Mio. EUR berufshaftpflichtversichert, mittelgroße Sozietäten (sechs bis zehn Rechtsanwälte) mit 2,05 Mio. EUR. Der Versicherungsschutz noch größerer Kanzleien (elf und mehr Partner) ist mit durchschnittlich über 7,5 Mio. EUR aktuell mehr als dreimal so hoch wie für die künftige „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung“ vorgeschlagen.
Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, warnt allerdings vor zu großen Erwartungen: „Obwohl sich seit mehr als 15 Jahren mit der bisherigen Partnerschaftsgesellschaft und der „Anwalts-GmbH“ Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung durch Rechtsformwahl bieten, ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts die dominierende Organisationsform für Anwaltssozietäten geblieben – das wird wohl auch die vorgeschlagene Reform nicht grundlegend ändern.“ In der Studie des Soldan Instituts gaben 54% der Anwälte, die aktuell in einer – eine unbegrenzte persönliche Haftung mit sich bringenden – Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengeschlossen sind, an, sich noch nie Gedanken über einen Rechtsformwechsel gemacht zu haben. Für 31% war die Möglichkeit einer Haftungsbegrenzung kein hinreichender Anreiz, der traditionellen GbR den Rücken zu kehren.
Über das Soldan Institut
Das Soldan Institut wurde 2002 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des von einem gemeinnützigen Verein getragenen Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Tätigkeit von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinnützige Trägerverein des Instituts wird von der Hans Soldan Stiftung, dem Deutschen Anwaltverein und der Bundesrechtsanwaltskammer unterstützt.
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