Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) richtet eine Arbeitsgruppe für geschädigte Solarfonds-Anleger ein
Erfurt, 11. April 2012. Mit der Pleite von Q-Cells, dem einst größten deutschen Solarkonzern, hat es schon die vierte deutsche Solarfirma erwischt. Anfang April hat das Unternehmen den Insolvenzantrag gestellt. Doch auch Phoenix Solar AG kämpft nach Informationen des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. offensichtlich ums Überleben.
Die Insolvenz der europäischen Aktiengesellschaft Q-Cells SE (Bitterfeld-Wolfen) ist bereits die vierte größere Pleite in der deutschen Solarbranche. Das Unternehmen, das 2.200 Mitarbeiter beschäftigt (ein knappes Viertel davon im Malaysia), will sich nach eigenen Angaben unter Gläubigerschutz in Eigenregie sanieren. Dieser Plan B soll nun angegangen werden, nachdem ein anderes Sanierungskonzept, das bereits in der Schublade lag, verworfen wurde. Das Management wollte Q-Cells dadurch sanieren, dass Anleihegläubiger einen Zahlungsaufschub gewähren und sogar auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Die Schuldverschreibungen sollten in Eigenkapital umgewandelt werden. So sollten die Anleihebesitzer zu den größten Eigentümern werden. Mit anderen Gläubigern, darunter Hedge-Fonds u. a. von der Investment Bank JP Morgan, war diese Einigung schon erzielt. Einige Gläubiger wollten dieses Konzept aber nicht unterstützen. Die Q-Cells-Manager verloren den Mut, da die fällige Anlage von einer niederländischen Q-Cells-Tochter stammt. Und da das OLG Frankfurt im Fall des Holzverarbeiters Pfleiderer erklärt hatte, dass das Schuldverschreibungsgesetz unanwendbar ist, wenn Anleihen von ausländischen Gesellschaften stammen, ließ man die Finger von einer gerichtlichen Auseinandersetzung und beantragte beim Amtsgericht Dessau die Insolvenz.
Anleger der Solarbranche reagieren nervös
Angesichts der Insolvenzwelle in der Solarbranche reagieren Anleger äußerst nervös. Auch die Phoenix Solar AG (Sulzemoos) kämpft ums Überleben. Die Aktien brachen zeitweise um mehr als 30 % ein. „Über der Branche mit dem Sonnenlicht, hat sich ein dunkler Schatten breit gemacht“, sagt Claudia Lunderstedt-Georgi, die Geschäftsführerin des DVS. „Geschädigte Anleger müssen, wie in allen anderen Fällen auch, ihre Ansprüche von einem Fachmann prüfen lassen. Wenn das Insolvenzverfahren dann eröffnet ist (der DVS wird die entsprechenden Termine bekannt geben), müssen die Anleger ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden. Sonst besteht – wie immer – die Gefahr, am Ende leer auszugehen.“
Die Sonnenfinsternis der Solarbranche – Die Pleitewelle rollt weiter
Der Untergang deutscher Solarfirmen geht weiter. Die Pleite von Q-Cells ist schon die vierte in Deutschland in kürzester Zeit. „Das wird aber noch nicht das Ende sein“, befürchtet Lunderstedt-Georgi. Und ihre Befürchtungen könnten sich ziemlich zügig erfüllen. Dem Photovoltaik-Unternehmen Phoenix Solar aus Sulzemoos steht ebenfalls das Wasser bis zum Hals. Die Kürzung der Solarförderung bedroht die Finanzierung des Unternehmens. Wie man der Internetseite des Unternehmens entnehmen kann, ist ein Stillhalteabkommen mit den Gläubigern verlängert worden. Ein Restrukturierungskonzept hätte den Banken bis Ende Februar vorlegen sollen.
Der DVS berät Anleger und bietet verschiedene Arbeitsgruppen
Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat die für die Solar-Fondsanleger eigene Arbeitsgruppen eingerichtet. Geschädigte Anleger können sich diesen Arbeitsgemeinschaften anschließen. Die Aufnahme in eine DVS-Arbeitsgemeinschaft kostet lediglich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 59,50 Euro (inkl. MwSt.). Die Mitglieder einer DVS-Arbeitsgruppe erhalten eine professionelle Einschätzung (Erstbewertung) ihres Falles bzw. ihrer Unterlagen durch einen DVS-Vertrauensanwalt.
Weitere Informationen zu diesen Fall und zu anderen Anlagefällen bietet der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) im monatlichen DVS-Spezialreport „IHR SCHUTZ“ sowie unter: www.dvs-ev.net
Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.
Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.
Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.
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