Schadensersatz für Anleger der Solar Millennium AG.
Im Dezember 2011 teilte die Solar Millennium AG mit, dass man Insolvenz beantrgat habe beim Amtsgericht Fürth. Seit diesem Zeitpunkt sind die Anleger der Solar Millennium AG geschockt. Nahezu täglich wird in der Presse spekuliert, was hinter der Pleite von Solar Millennium AG steckt. Spekuliert wird über Untreue. Es wird berichtet, dass ca. 30.000 Anleger betroffen seien, davon ca. 14.000 Aktionäre, die ihr Geld wohl nicht wiedersehen werden. Daneben soll es ca. 16.000 Anleger geben, die in Inhaberteilschuldverschreibungen der Solar Millennium AG investiert haben. Auch sie werden wohl bei einem Insolvenzverfahren nur eine Quote erhalten und müssen daher mit erheblichen Verlusten rechnen. Die Fonds Andasol und Ibersol sollen nicht betroffen sein.
Derzeit hat der vorläufige Insolvenzverwalter Böhm die Geschäfte übernommen. Er möchte das Geschäft der Solar Millennium AG zunächst fortführen. Die Ermittlungen werden dann zeigen, was wirklich hinter der Pleite der Solar Millennium AG steckt. Alles andere sind derzeit wohl nur Gerüchte.
Eins ist jedoch sicher: die Anleger der Solar Millennium AG werden die leidtragenden sein und Millionen EUR verlieren. Dies sollten Anleger der Solar Millennium AG jedoch nicht hinnehmen, sondern handeln.
Nicht betroffen sind die Fonds Andasol und Ibersol, diese haben keine Insolvenz angemeldet.
Anlegeranwälte empfehlen Anlegern, die Aktien oder Schuldverschreibungen an der Solar Millennium AG erworben haben, schnellstmöglich zu handeln. Da geht es zum einen um die Anmeldung von Ansprüchen beim Insolvenzverwalter und um mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Berater der Geldanleger. Wurde bei der Empfehlung dieser Anlage das Risiko nicht ausreichend erklärt, so kann sich ein Schadensersatzanspruch ergeben.
Weiterlesen zu den rechtlichen Möglichkeiten der Anleger:
Solar Millennium AG Infoportal Rechtsanwalt
Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist im Bank- und Kapitalmarktrecht, Kapitalanlage-, Wertpapier- und Börsenrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Europarecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht und Versicherungsrecht tätig. Im Bank- und Kapitalmarktrecht gelten für Gerichtsverfahren meist besondere Regeln, die es von den Rechtsanwälten zu beachten gilt. Da sich gerichtliche Verfahren oft nicht vermeiden lassen, verfügen die Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH über jahrelange Erfahrung in der Führung von Gerichtsprozessen.
Kontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 1
77933 Lahr
ralf.stoll@dr-stoll-kollegen.de
07821/9237680
http://www.dr-stoll-kollegen.de