Ein 26-Jähriger ist wegen Sterbehilfe für seine schwerkranke Mutter zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil wegen Totschlags wurde am Dienstag durch das Landgericht Braunschweig verkündet. Damit blieb das Gericht unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe von dreieinhalb Jahren Gefängnis.
Die Mutter des Verurteilten lag seit einem Reitunfall im Jahr 2004 im Wachkoma und war weder ansprechbar noch bewegungsfähig. Ihr Sohn hatte gestanden, eine Kanüle aus der Luftröhre seiner Mutter gezogen und sie erstickt zu haben. Er wollte die 48-Jährige durch den Tod „erlösen“. Da keine Patientenverfügung vorlag, entschied er sich zur Sterbehilfe. Obwohl „viele Menschen moralisch Verständnis“ für die Tat hätten, liege eine Straftat vor, so der Vorsitzende Richter.