Welche Altersfreigaben Eltern kennen und worauf sie bei Apps achten sollten
Ein Leben ohne Apps und Streaming ist für die meisten Erwachsenen unvorstellbar – und auch für Kinder gehören Medien fest zum Alltag. Doch nicht alle Inhalte sind kindgerecht. Für Eltern ist es oft schwer einzuschätzen, ob Apps, Filme, Videos und Co. für den Nachwuchs geeignet sind. An welche Kinder- und Jugendschutzgesetze sich App-Anbieter und Streamingdienste halten müssen, erläutert Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. Alina Gedde, Digitalexpertin von ERGO, erklärt außerdem, worauf Eltern bei der Mediennutzung achten sollten und wie sie kindgerechte Apps erkennen.
Gesetzliche Grundlage bei Filmen
Alle Filme, die in Kinos, im Fernsehen oder auf Streamingplattformen laufen, müssen laut Jugendschutzgesetz mit einer Alterskennzeichnung versehen sein. Die Prüfung und Einteilung in die Altersstufen 6, 12, 16 oder 18 erfolgt durch die sogenannte Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). „Entscheidend sind unter anderem die Auswirkungen des Films auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen“, so Brandl. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verpflichtet Fernsehsender abhängig von der Altersfreigabe zu bestimmten Sendezeiten. So dürfen sie Filme mit FSK 18 beispielsweise nur zwischen 23 und 6 Uhr sowie Filme ab 16 zwischen 22 und 6 Uhr ausstrahlen.
Jugendschutz bei Streaming-Plattformen
Viele Kinder und Jugendliche schauen Filme und Serien heutzutage allerdings gar nicht mehr im üblichen Fernsehprogramm, sondern über Streamingdienste und Mediatheken. „Laut Jugendschutzgesetz gilt für die Anbieter ebenfalls eine verpflichtende Alterskennzeichnung der Inhalte“, so die ERGO Juristin. „Vor allem Eigenproduktionen sind allerdings oft nicht durch die FSK geprüft und daher vom Anbieter selbst bewertet.“ Welche Kriterien dieser hierfür berücksichtigt, ist oft schwer feststellbar. Eltern haben jedoch oft die Möglichkeit, individuelle Einstellungen vorzunehmen und so auszuwählen, welche Inhalte ihre Kinder sehen können. Übrigens: Bei vielen Anbietern sind Filme ab einem gewissen Alter mit einer PIN gesperrt, die sich manchmal auch extra einstellen lässt.
Rechtliche Regelungen für kindgerechte Apps?
Auch Apps auf Smartphone oder Tablet sind aus dem Alltag von Kindern und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Wer nicht das neueste Game auf dem Handy zockt, gilt auf dem Pausenhof schnell als uncool. Zwar sind alle Anwendungen in den App-Stores mit einer Alterskennzeichnung versehen. „Trotzdem kommen nicht immer einheitliche Kriterien zur Anwendung“, erläutert die Rechtsexpertin Brandl. „Am 1. Mai 2021 ist eine Neufassung des Jugendschutzgesetzes in Kraft getreten, die auch ausländische Anbieter wie Spieleplattformen zu Alterskennzeichnungen nach einheitlichen Kriterien zwingen soll. Hier läuft zurzeit ein Angleichungsprozess.“ Bisher erteilt die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) meist Altersfreigaben für PC- und Konsolenspiele, die auf physischen Datenträgern verkauft werden. Auf einigen Spieleplattformen stuft die International Age Rating Coalition (IARC) das Freigabealter ein, die in Deutschland ebenfalls auf die Alterseinstufung durch die USK zurückgreift. An diesem System nehmen jedoch nicht alle Plattformen teil, sodass bei einigen Games abweichende Kriterien zum Einsatz kommen.
Kindgerechte Apps vor dem Download erkennen
Um herauszufinden, ob eine App für Kinder geeignet ist, kann es hilfreich sein, vor dem Download neben der Altersangabe auch die Beschreibung zu lesen. „Eltern sollten dabei darauf achten, ob die Inhalte altersgerecht sind, also beispielsweise gewaltfrei und nicht ängstigend, diskriminierend oder sexualisiert“, so Alina Gedde, Digitalexpertin von ERGO. Eine gute Kinder-App ist zudem leicht verständlich und bedienbar, hat pädagogischen Wert und fördert die kognitive, motorische und sprachliche Entwicklung des Kindes. „Anwendungen, die Werbung, In-App-Käufe oder Chat-Funktionen enthalten, sind eher ungeeignet“, sagt Gedde. Ein Blick in die Bewertungen kann Eltern zudem bei der Beurteilung weiterhelfen. Und auch ein kurzer Check des App-Entwicklers selbst ist hilfreich.
App-Einstellungen prüfen
Ist eine App ausgewählt, sollten Eltern sie zunächst einmal selbst testen und sich einen Eindruck von den Inhalten und der Benutzerfreundlichkeit machen. Egal ob das Kind bereits ein eigenes Smartphone besitzt oder das Handy der Eltern nutzt. In diesem Rahmen gilt es, auch die App-Berechtigungen zu prüfen. „Sind beispielsweise Zugriffe auf Standort, Kamera oder Mikrofon nicht für die Nutzung notwendig, ist es besser, sie zu deaktivieren“, rät Gedde. Zudem sollte deutlich klar sein, welche Daten gesammelt, wie sie verwendet und geschützt werden. Lässt sich die Nutzungsdauer kontrollieren und In-App-Käufe oder der Zugang zu bestimmten Inhalten einschränken, ist das ebenfalls ein gutes Zeichen.
Mediennutzung im Blick behalten
Insgesamt ist wichtig, dass Eltern sich Zeit nehmen, um mit ihren Kindern über Smartphone, Streaming, Apps und Co. zu sprechen und sie bei Entscheidungen mit einzubeziehen. Das fördert nicht nur die Medienkompetenz und sensibilisiert für einen sicheren Umgang mit dem Handy, sondern hilft ihnen auch dabei, Regeln besser zu verstehen und zu befolgen. Zum Beispiel bezüglich der Zeit, die sie vor dem Bildschirm verbringen dürfen. „Für Kinder bis sieben Jahre ist eine Bildschirmzeit von bis zu 30 Minuten empfohlen, bei Zehnjährigen sind es 60 Minuten am Tag“, so Gedde. „Anschließend können Familien, je nach persönlicher Reife und Entwicklung des Nachwuchses, eine wöchentliche Mediennutzungszeit vereinbaren. Geeignet sind beispielsweise eine Stunde pro Lebensjahr in der Woche.“ So lernen Kinder gleichzeitig, sich ihre Zeit selbstständig einzuteilen. Sollten Kinder aber mal mitten in einem Spiel oder einer Geschichte sein, sollten Eltern bei der Nutzungszeit flexibel bleiben. Darüber hinaus lohnt es sich für Familien, abseits von Smartphone und Filmen auch regelmäßige analoge Freizeitaktivitäten wie Brettspiele, Memory, Basteln oder Lesen in den Alltag zu integrieren. Es gilt: Mit gutem Beispiel vorangehen.
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