R+V-Infocenter: Autozubehör nur nach Vorschrift anbringen – bei unzulässigem Auto-Tuning sind Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz gefährdet
Wiesbaden, 23. Oktober 2012. Sportlicher, schicker, individueller: Der Markt für Auto-Tuning ist unüberschaubar groß – aber nicht jede Fahrzeugveredelung wie bunte Unterbodenleuchten oder Gravuren an Fahrzeugscheiben ist in Deutschland auch wirklich zulässig. „Wer sein Auto aufpeppt, etwa mit einer erhöhten Motorleistung durch das sogenannte Chip-Tuning, setzt sich und andere unter Umständen einer höheren Gefahr aus“, so Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. „Werden Optik oder Technik durch unzulässige Mittel verändert, können sowohl die Betriebserlaubnis als auch der Versicherungsschutz erlöschen.“ Er rät deshalb, nur zugelassene Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen.
Für die Umrüstung des eigenen Autos gilt also: Genau auf die Zertifikate von einem Sportlenkrad, dem Sportauspuff, zusätzlichen Scheinwerfern oder anderen neuen Teilen achten. „In den Zertifikaten steht, welche Vorschriften für die Montage im Sinn der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) gelten und für welches Fahrzeug das Zubehör geeignet ist“, erklärt R+V-Experte Walter. „Die Sicherheit muss auch nach dem Einbau gewährleistet sein.“ Deshalb kommt in manchen Fällen ein Fachmann – beispielsweise vom TÜV – zum Einsatz. Durch ein Gutachten bestätigt er die korrekte Montage. Diese Einbaubescheinigung muss der Autobesitzer dann der Zulassungsstelle vorlegen, die alles korrekt in den Fahrzeugpapieren vermerkt.
Ob mit oder ohne Sachverständigenurteil: Das R+V-Infocenter empfiehlt, Veränderungen am Fahrzeug direkt der Kfz-Versicherung mitzuteilen. „Und damit es bei Kontrollen keine Probleme gibt, sollten die Zertifikate der Zusatzteile zusammen mit den Fahrzeugpapieren immer griffbereit sein“, so Karl Walter.
Autoteile mit Zulassung
Nicht bei jedem Zubehör sind die Vorschriften so strikt wie beim leistungsorientierten Auto-Tuning: Beispielsweise müssen Anhängerkupplungen heute nicht mehr von einem Prüfer abgenommen werden, wenn sie eine EU-Zulassung haben. Nach dem ordnungsgemäßen Einbau und der Prüfung dürfen die Teile allerdings nicht mehr verändert oder eigenständig repariert werden. Ansonsten verfällt die Genehmigung und in bestimmten Fällen sogar die Zulassung des Wagens. Die Folge: Das Fahrzeug kann aus dem Verkehr gezogen werden – oder die Versicherung zahlt nicht im Schadenfall.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Beim Kauf von Autozubehör darauf achten, dass die Zertifikate als Originale vorliegen. Kopien gelten bei Sachverständigen nicht.
– Das Thema Autolicht ist besonders heikel: Grelles Xenon-Licht ist zwar im Handel erhältlich – darf aber nur mit zusätzlicher Ausrüstung eingebaut werden.
– Viele Veränderungen wirken sich auf das gesamte Fahrzeug aus: Wer beispielsweise die Motorleistung erhöht, muss auch an bessere Bremsen denken.
– Die Kombination bestimmter Teile kann zu Problemen führen, so passen zum Beispiel nicht alle Reifen zu einem kleinen Sportlenkrad.
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1991 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
Kontakt:
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