Die Justizminister von Bund und Ländern wollen bei ihrem Treffen am Donnerstag in Berlin den strafrechtlichen Schutz von Schülern vor sexuellen Übergriffen durch Lehrer verbessern. „Dieses Verhalten ist unanständig und soll deshalb künftig stärker strafrechtlich sanktioniert werden“, sagte der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Hessens Ressortchef Jörg-Uwe Hahn (FDP), der Tageszeitung „Die Welt“ (Donnerstagausgabe). „Wenn ein Lehrer eine sexuelle Beziehung mit einer minderjährigen Schülerin eingeht, dann soll es für die Anwendung der entsprechenden Strafnorm nicht von der Frage abhängen, ob er der direkte Klassenlehrer ist, oder ob er nur vertretungsweise tätig ist.“
Bislang können Lehrer, die Schüler nur vertretungsweise unterrichten, bei Übergriffen nicht belangt werden. Die Justizminister sprachen sich mehrheitlich dafür aus, den Paragrafen 174 des Strafgesetzbuchs („Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen“) zu verschärfen. „Wir sind überwiegend zu dem Entschluss gekommen, dass es ein Bedürfnis für eine Klarstellung des Begriffes des Schutzbefohlenen gibt“, sagte Hahn. „Künftig soll diese Regelung nicht nur auf den konkreten Klassenlehrer, sondern auch auf alle Lehrer im Bereich einer Schule angewendet werden.“ Trotz des grundsätzlich liberalen Sexualstrafrechts in Deutschland gebe es Handlungen, die „moralisch derart verwerflich sind, dass ihnen eine strafrechtliche Sanktion folgen muss“, so Hahn weiter. Die Länder Rheinland-Pfalz und Bayern sollen damit beauftragt werden, einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten.