Seminar im Haus der Technik „Einstufen und Kennzeichnen von Stoffen und Gemischen nach altem und neuem Chemikalienrecht“

HDT-Seminar zu Stoff- und Zubereitungsrichtlinien am 6.-8. März 2012 in Essen gibt Basis für eine korrekte Einstufung

Stoff- und Zubereitungsrichtlinien bleiben noch bis 2015 parallel zum GHS in Kraft und bilden die Basis für eine korrekte Einstufung. Im Mittelpunkt des Seminars „Einstufen und Kennzeichnen von Stoffen und Gemischen nach altem und neuem Chemikalienrecht“ steht die fachgerechte Anwendung der relevanten EG-Richtlinien zur Einstufung und Kennzeichnung (67/548/EWG und 1999/45/EG) sowie der TRGS 200. Das selbständige Beurteilen, Einstufen und Kennzeichnen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen soll erlernt werden. Eine kurze Vorstellung der neuen GHS-Kriterien und die Verknüpfung von GHS mit REACH runden diesen Themenblock ab. Schwerpunkt des letzten Tages liegt auf der Gestaltung der einstufungsrelevanten Kapitel des EG-Sicherheitsdatenblattes und deren Plausibilitätsprüfung. In Form eines gemeinsamen Abschlusstests wird das Gelernte noch einmal reflektiert.

Zum Inhalt:

Grundlagen des Chemikalienrechts zum Inverkehrbringen

Altes und neues Recht – Aktuelle Entwicklungen

Physikalische Gefahren

Prüfpflicht, R-Sätze und Übersicht CLP-Gefahren

Gemeinsamkeiten und Unterschiede, Bezug zum Transportrecht

Übung 1 – Physikalische Gefahren

Gesundheitsgefahren, Umweltgefahren

Gefährlichkeitsmerkmale (altes Recht) und Gefahrenklassen (neues Recht)

Übung 2 – Gesundheits- und Umweltgefahren

Legaleinstufung nach altem und nach neuem Recht

Verbindlichkeit und Ergänzungspflicht

Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Meldung und Verbindlichkeit

Berechnungsverfahren für Gemische

Konzentrationsgrenzwertmodell, additive und nichtadditive Gefahren

Beispielberechnung eines Gemisches gemäß 1999/45 /EG

Auszug CLP Anhang VI, Gefahrstoff-Ratgeber

Berechnungsverfahren der akuten Humantoxizität gemäß CLP

Anwendung der Additivitätsformel

Übung 3 zur Einstufung von Gemischen gemäß 1999/ 45/EG

Einstufungsbeispiele – konventionelle Methode

Software und Informationen aus dem Internet

Stoffauskunftssysteme, Berechnungsprogramme

Reguläre Kennzeichnungselemente nach altem und neuem Recht

Auswahl der Sicherheitshinweise

Kennzeichnungserleichterungen und –ausnahmen

Sonderkennzeichnungen

Übung 4 – Kennzeichnung

Kennzeichnung eines eingestuften Beispiels

Beispiele aus der Praxis – „was ist falsch“?

Verpackungsanforderungen

Anforderungen nach altem und neuem Recht

Kindergesicherter Verschluss

Ertastbares Warnzeichen / Tastbarer Gefahrenhinweis

Das Sicherheitsdatenblatt – Vorstellung Abschnitt 2 und 3

Die Wassergefährdungsklasse (WGK) – Zweck und Zielsetzung, Gesetzliche Grundlage

Prinzip der Einstufung von Stoffen und Gemischen (R- Satz Konzept)

Dokumentation der Selbsteinstufung, Problematik des extremen pH-Wertes

Vergleich der Kriterien zur Einstufung „Ätzend“ und „Reizend“ nach altem und neuem Recht, Abschlusstest

Das Seminar „Einstufen und Kennzeichnen von Stoffen und Gemischen nach altem und neuem Chemikalienrecht“ richtet sich an alle innerhalb Europas verantwortliche Mitarbeiter, die Gefahrstoffe herstellen, einführen, vertreiben oder verwenden (= Hersteller, Händler und Verwender chemischer Produkte). Chemische Grundkenntnisse sind dabei vorteilhaft.

Information

Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Wiese), Fax 0201/1803-346, E-Mail: information@hdt-essen.de oder direkt hier:

http://www.hdt-essen.de/W-H050-03-467-2

Pressekontakt

Haus der Technik e.V.

Dipl.-Ing. Kai Brommann

Hollestraße 1, 45127 Essen

Tel. 0201 – 18 03 251, Fax. 0201 – 18 03 269

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