Görlitz, 15. März 2012 (jk) – Seit der Gründungszuschuss zur Ermessensleistung wurde, dürfen sich Antragsteller keinen Fehler mehr erlauben. Wo bisher nur formlos auf eine notwendige Verbesserung im Businessplan aufmerksam gemacht wurde, werden nun auch kleine Fehler zum von den Agenturen gern gesehenen Ablehnungsgrund. Wenn erst einmal sicher gestellt ist, dass keine Vermittelbarkeit besteht, prüfen die Sachbearbeiter nicht nur den Gründer selbst, sondern auch das schriftliche Geschäftskonzept auf der Suche nach Schwachstellen, die das sofortige Ausscheiden bedeuten können.
Und Fehlerquellen lauern auch in kurzen Businessplänen leider zur Genüge. Doch während die meisten Gründer viel Zeit und Mühe (und oft auch Geld) in den Finanzierungsteil und Marktanalysen investieren, bleiben „unauffälligere“ Teile der Gründung im Plan oft weitgehend unberührt – ein Fehler, der beim Gründungszuschuss das Aus bedeuten kann. Gerade private Lebenshaltungskosten werden im Finanzteil des Businessplans von arbeitslosen Gründern gern vergessen, erklärt Andreas Schilling, Geschäftsführer der Gründeragentur für Arbeitslose (www.alg-zuschuss.de): „Die Tatsache, dass Gründer nicht nur arbeiten, wohnen und essen müssen, wird in vielen Businessplänen für den Gründungszuschuss nicht berücksichtigt. Meist sind es die Kosten für immaterielle Werte, die von den Gründern übersehen werden.“ Allen voran sind dies laut Schilling Versicherungskosten. „Es kann durchaus sein, dass ein Mitarbeiter des Arbeitsamts den Gründer im Bewilligungsgespräch fragt, wie seine zukünftige Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit aussieht.“ Wenn darauf keine vernünftige Argumentation folgt, könne die Ablehnung schnell besiegelt sein, so der langjährige Gründungsberater.
Leider ist die Versicherungsbranche unübersichtlich und Angebote in den meisten Fällen provisionsorientiert. Eine umfassende Erstübersicht für Gründer ohne Vorbildung im Versicherungswesen fehlt – diese sind deshalb oft auf Tipps aus dem privaten Umfeld angewiesen. „Leider fehlen einheitliche Anlaufstellen, wo sich Gründer aus der Arbeitslosigkeit über die Notwendigkeit von Versicherungen in der Selbständigkeit informieren können und ihnen individuelle Lösungen geboten werden“, so Schilling.
Speziell um diesen Bedürfnissen gerecht zu werden, hat Schilling daher die Plattform www.jetzt-praemien-senken.de ins Leben gerufen. Hier finden Unternehmer und Gründer auf sich zugeschnittene Informationen zum Versicherungsangebot sowohl im privaten als auch im gesetzlichen Bereich. Von der Privathaftpflicht über Zusatzversicherungen bis hin zu speziellen Angeboten finden Selbständige hier für jede individuelle Situation das richtige Angebot. Zusätzlich kann für jede Versicherungsart ein individueller Online-Tarifvergleich durchgeführt werden, der von allen Versicherungsanbietern je nach Alter und Berufsgruppe das günstigste Versicherungsangebot findet.
Für Gründer, die es ins Aufnahmeverfahren der BA“s „geschafft“ haben, steht unter http://www.alg-zuschuss.de außerdem ein eBook mit allen Informationen zum Vorgehen der Agenturen zur Verfügung.
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Der Markt für die fachkundige Stellungnahme, Businesspläne und Hilfen zur Erlangung von Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss für den Start aus der Arbeitslosigkeit ist für den Gründer intransparent. alg-zuschuss.de bietet Gründern daher mit seinem Gratisreport und dem kostenpflichtigen eBook einen preislich attraktiven Weg im Do-it-yourself-Verfahren ohne externe Hilfe alle notwendigen Unterlagen für die Erlangung des Zuschusses zu bekommen. Über die Partnerschaft mit einem bundesweit führenden Beraternetzwerk kann zudem jederzeit eine qualifizierte Vor-Ort-Beratung sichergestellt werden. Neben der fachkundigen Stellungnahme wird dem Gründer an den Beratungspunkten des Netzwerks immer auch Unterstützung bei der Erstellung des Businessplans, der Kundengewinnung oder der Bankfinanzierung angeboten.
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