In Wellnessanlagen als gesunden Wohlfühlbereichen ist die Einhaltung der Trinkwasserhygiene besonders wichtig.
Wenn in einem Hotelbad statt klarem Wasser plötzlich Sekt aus dem Duschkopf strömt, könnte das in einer Wellnessanlage vielleicht als witzige neue Anwendung angesehen werden. Tatsächlich aber kann verunreinigtes Dusch- und Badewasser verheerende Folgen nach sich ziehen.
Sanitäre Wellnesseinrichtungen wie z.B. Dampfbad, Whirlpool, Saunakabine oder Schwimmbad werden häufig direkt an dieselbe Trinkwasserleitung angeschlossen, die auch Küchenbereich oder Gastzimmer mit Trinkwasser versorgt.
Nach §17 der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV:2011) darf kein Trinkwassersystem ohne eine entsprechende Sicherungseinrichtung mit Wassersystemen verbunden werden, in denen sich in irgendeiner Art verändertes Wasser befindet. Das gilt z.B. für den Wasseranschluss an Badewannen und Schwimmbädern, Dampfbadgeneratoren oder auch Feuerlöschanlagen.
Durch mangelhafte Installation von Sicherungseinrichtungen beim Anschluss von Wellnessprodukten an die Frischwasserleitung kann es jedoch zu einer Kontamination des gesamten Trinkwassernetzes im Gebäude kommen.
Wenn also Duftstoffe, Sole, Badezusätze oder Desinfektionsmittel in die Dampfbadleitung, das Whirlpoolwasser oder die Aufgussautomatik der Sauna eingespeist werden, darf dieses „verunreinigte“ Wasser nicht mehr in die eigentlich hygienisch reine Frischwasserleitung zurückgelangen. Das kann schnell passieren, wenn das Whirlpool-Wasser durch ein defektes Magnetventil zurückdrückt, durch den Kneippschlauch nachlässig das Aufgusswasser zurückgesaugt wird, oder eine überfüllte Wanne das Badewasser zurückfließen lässt. Wenn also das Wasser an den Zapfhähnen im Bad schäumt, ist es z.B. mit Badewasser verunreinigt. Infolgedessen kann sich in den Wasserleitungen Biofilm bilden, der wiederum zu idealen Lebensbedingungen für die unterschiedlichsten Bakterien und Viren beiträgt.
Grund genug, sich einmal die Anforderungen der jeweiligen Trinkwasseranschlüsse unter den Gesichtspunkten der Trinkwasserhygiene näher anzusehen.
Die europäische DIN EN 1717 [1] und ergänzend dazu die nationale DIN 1988-100:2011-08 stellen konkrete Anforderungen an die Absicherung solcher Anschlüsse der Trinkwasserinstallation. Zusätzlich sind die technischen Regelwerke als allgemein anerkannte Regeln der Technik zwingend einzuhalten. Anderenfalls kann es sich im Schadenfall zumindest um eine Ordnungswidrigkeit handeln, unter Umständen sogar um eine Straftat handeln, für die in erster Linie Betreiber der Anlage verantwortlich ist.
Die Flüssigkeiten, die durch europäische Rohre fließen, werden je nach Gefährdungsgrad für die menschliche Gesundheit in fünf Gefahrenkategorien eingestuft.
Je nach Risikoklasse und Einsatzsituation definiert die europäische Norm 23 verschiedene Sicherungseinrichtungen wie z.B. Schlauchbelüfter, Rohrunterbrecher, Rohrtrenner, Systemtrenner, Rückflussverhinderer und/oder Druckminderer zum Einsatz. Die Auslegung ist jedoch eine Wissenschaft für sich und sollte in jedem Fall einem Spezialisten überlassen werden, um Schäden mit fatalen Folgen für Betreiber und die Gäste zu vermeiden.
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