Sechs Preisträger beim Aufsatzwettbewerb: Kulturflatrate, Kulturwertmark oder Three strikes and you are out: Wie soll mit Kreativität im Internet umgegangen werden?

Die Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft ehrte am Mittwoch in Frankfurt am Main die Preisträger/Innen ihres diesjährigen studentischen Aufsatzwettbewerbs. Die Qualität der Einsendungen sei in diesem Jahr so hoch gewesen, dass man sich entschieden habe, gleich sechs Preisträger auszuzeichnen, sagte Dr. Mark C. Hilgard vom Vorstand der Stiftung. Das brandaktuelle Thema des Urheberrechts sei von ganz unterschiedlichen, jedoch allesamt interessanten Perspektiven beleuchtet worden. Auch Prof. Dr. Alexander Peukert von der Goethe-Universität Frankfurt am Main, der die Beiträge begutachtet und bewertet hat, sprach den Preisträgern ein großes Lob aus. In seiner Laudatio mahnte er die zunehmende Schwächung des Urheberrechts an und warnte vor einem drohenden „Zeitalter der Amateure“. Die Preisträger des Wettbewerbs hätten mit ihren Aufsätzen einen lohnenswerten Beitrag zu einem enorm wichtigen Diskussionsthema geliefert, ist sich Peukert sicher. Alle ausgezeichneten Siegerbeiträge stehen nun in einem Sammelband zur Verfügung, der ebenfalls am Mittwoch vorgestellt wurde.
Das Urheberrecht im Internet beschäftigt viele Menschen – Künstler, Internetnutzer und Juristen. Trotz des Wissens der meisten Nutzer um die Illegalität ihres Handelns blüht der Tausch von Medien im Internet. Als ein erfolgversprechendes Konzept zur Verminderung der Verluste für die Kunstschaffenden gilt die Kulturflatrate als Vergütungsmodell. Das Konzept ist nicht neu, vor Jahren wurde es schon einmal auf europäisch parlamentarischer Ebene diskutiert und taucht in diesem Frühjahr bei den Grünen als Bundestagswahlkampfthema erneut auf. Das zeigt, wie hochaktuell und politisch bedeutsam diese Thematik ist. Die Kulturflatrate wird, neben Hintergrundinformationen zum Urheberrecht, in Band 4 der Schriftenreihe der Stiftung der Hessischen Rechtsanwaltschaft  von den Preisträgern des Aufsatzwettbewerbs präsentiert und diskutiert. Jan-Nicolas Höbel stellt die Frage, wie viel Schutz der Urheber braucht. Die Notwendigkeit einer Erneuerung des Urheberleitbildes ist seiner Meinung nach unabdingbar. Er bietet zudem einen Ausblick auf mögliche Implikationen eines neuen Urheberleitbildes für die Zukunft. Der Beitrag von Constantin Blanke-Roeser widmet sich dem praktischen Umgang  mit Kreativität im Netz und stellt das Modell der Kulturflatrate vor. Sophia Klimanek betrachtet die Kulturflatrate auf europäischer und internationaler Ebene. Lara Ueberfeldt untersucht in ihrem Beitrag die Haftung von Sharehostern. Ist das Geschäftsmodell etwa des  Sharehosters Rapidshare überhaupt legal?
Eine Methode zur Ahndung von gesetzeswidrigem Tausch von Online-Medien stellt das Three-Strikes-Modell  dar, welches nach einem sanktionierten Aufklärungs- und Warnhinweisverfahrensprinzip funktioniert. Darüber hinaus diskutiert sie Pro- und Contra-Argumente für eine Kulturflatrate. Der letzte Beitrag von Konstantin Chatziathanasiou und Constantin Hartmann erörtert die internationalen Dimensionen einer Kulturflatrate. Eine solche Betrachtungsweise ist im Hinblick auf das Internet unverzichtbar, da dieses vor Ländergrenzen  bekanntermaßen keinen Halt macht.

Mit der Schriftenreihe zu aktuellen Brennpunkten der politischen Diskussionen ist es wieder einmal gelungen einen informativen und interessanten Einblick in die Debatte des Urheberrechts und dessen Verletzung zu gewähren. Die Beiträge der Studenten und Absolventen sind fundiert und differenziert und wagen einen Blick über den deutschen Tellerrand hinaus. Die Aufsätze richten sich v.a. an Juristen und Rechtswissenschaftler, aber auch an alle Interessierten, die sich mit dem Urheberrecht und möglichen Modellen zu dessen Wahrung beschäftigen möchten.