SEB Immoinvest – halten oder verkaufen? Eine knifflige Entscheidung

Tipps für Anleger des SEB Immoinvest

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SEB Immoinvest, 07.05.2012, Mai, Probe, Eröffnung, Rückgabe, Anteile, offener Immobilienfonds, Fachanwalt, Schließung, geschlossen, Aussetzung, ausgesetzt

Je näher der 07.05.2012 rückt, desto größer wird die Unruhe der Anleger des SEB Immoinvest. Denn am kommenden Montag wird der offene Immobilienfonds für die Dauer eines Handelstages probeweise wiedereröffnet. Die Anleger können Verkaufsorders aufgeben, die bis zum 07.05.2012 gesammelt werden. Dies gab das Fondsmanagement SEB Asset Management am 26.04.2012 bekannt. Diese Lösung kam für die Anleger des SEB Immoinvest überraschend, da eigentlich am 05.05.2012 nach zweijähriger Schließung die Entscheidung über die reguläre Wiedereröffnung oder Abwicklung hätte fallen sollen. Im Vorfeld des Probehandelstags wurden die Anteile des SEB Immoinvest um 5 % abgewertet.

Anleger dürfen und müssen über die Zukunft des SEB Immoinvest entscheiden

Die Verwaltung des SEB Immoinvest lässt die Anleger über die Zukunft des offenen Immobilienfonds entscheiden. Jeder Anleger muss für sich entscheiden, ob er (oder sie) eine Verkaufsorder erteilen oder die Anteile halten möchte. Jede dieser individuellen Entscheidungen gestaltet die Zukunft des SEB Immoinvest mit. Der Haken: Der Anteilsverkauf am 07.05.2012 wird nur dann durchgeführt, wenn sämtliche Verkaufswünsche der Anleger bedient werden können. Diese Bedingung soll die Gleichbehandlung aller verkaufswilligen Anleger sichern. Sollte der Ansturm der Anleger am 07.05.2012 zu groß sein, findet kein Verkauf statt und es droht die Abwicklung des SEB Immoinvest.

Doch auch im Fall eines geglückten Probehandelstags lauert der nächste Haken für die Anleger des SEB Immoinvest. Denn dann soll – entsprechend den neuen Regeln des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes – zukünftig nur noch ein beschränkter Verkauf möglich sein. Laut SEB Asset Management soll Anlegern dann nur noch alle 12 Monate eine Rückgabe an die Fondsgesellschaft möglich sein (oder entsprechend den Vertragsbedingungen). Es soll keinen freien, unbeschränkten Verkauf von Anteilen mehr geben, wie dies bei einer „normalen“ Wiedereröffnung des SEB Immoinvest der Fall gewesen wäre.

Um es auf den Punkt zu bringen: Beide Entscheidungsmöglichkeiten – Verkaufen oder Halten – bergen vielfältige Konsequenzen, die Anleger des SEB Immoinvest sorgfältig durchdenken sollten, wenn sie die Zukunft des offenen Immobilienfonds mitentscheiden. Dabei sollten Anleger auch die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten des SEB Immoinvest im Fall eines erfolgreichen Probehandelstags im Blick behalten. So kann eine erneute Schließung oder gar eine Abwicklung nicht ausgeschlossen werden.

Interessengemeinschaft für Anleger des SEB Immoinvest

Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hält es für sinnvoll, Verkaufsorder zu erteilen und zu hoffen, dass der Verkauf gelingt, anstatt sich weiteren Unsicherheiten auszusetzen. Darüber hinaus bildet die Anlegerkanzlei Dr. Stoll und Kollegen eine Interessengemeinschaft für Anleger des SEB Immoinvest, der sich Anleger des offenen Immobilienfonds anschließen sollten, um ihre Interessen gebündelt durchsetzen zu können.

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Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH besteht aus sechs Rechtsanwälten, zwei Steuerberatern und einem Wirtschaftsprüfer. Einer unserer Rechtsanwälte ist außerdem als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig. Die teilweise jahrzehnte lange Erfahrung unserer Berufsträger in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen kombiniert mit dem vom Baden-Württembergischen Justizminister ausgezeichneten juristischen Fachwissen unseres Namensgebers, macht es uns möglich, Sie individuell und qualitativ auf höchstem Niveau zu beraten. Wir legen dabei Wert auf ein partnerschaftliches Miteinander, welches Ihre Interessen in den Vordergrund stellt. Unser oberstes Ziel ist die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte durch Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards in der juristischen Arbeit.

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