Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) ist zu den Schluss gekommen, dass die bloße Nothilfe für Asylsuchende völker- und verfassungsrechtlich hoch problematisch sei. Wie die SKMR am Mittwoch erklärte, müsse bei Sozialleistungen ein Unterschied zwischen Asylverfahren- und Abschiebungsverfahren gemacht werden. Der Schweizer Nationalrat hatte im Juni gefordert, dass Asylsuchende nur noch eine Nothilfe erhalten sollen.
Daraufhin wurde das SKMR beauftragt, ein Rechtsgutachten zu diesen Sachverhalt zu erstellen. Asylsuchenden soll demnach während des Verfahrens eine Sozialleistung mindestens am Existenzminimum zugesichert werden. Die bloße Nothilfe würde außerdem den europäischen Standard deutlich unterschreiten.