Der Schweizer Bundesrat hat sich mit einer angeblichen Lieferung von Handgranaten nach Syrien beschäftigt. Dazu lieferte das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartements (EVD) erste Ergebnisse seiner Untersuchungen. Demnach gab es seit dem Inkrafttreten des geltenden Kriegsmaterialgesetzes am 1. April 1998 offenbar keine Ausfuhren von Kriegsmaterial aus der Schweiz nach Syrien.
Den Untersuchungsergebnissen zufolge stammt die in der „Sonntagszeitung“ vom 1. Juli 2012 abgebildete Handgranate aus einer Lieferung der RUAG an die Vereinigten Arabischen Emirate im Jahre 2003. Gegenteilige Beweise gebe es zum derzeitigen Zeitpunkt nicht. Die „Sonntagszeitung“ veröffentlichte im Juli ein Bild einer Handgranate, welche angeblich am 28. Juni 2012 in der Stadt Marea in Syrien von einem Reporter entdeckt und fotografiert worden war. Weiter unklar ist jedoch, warum es keine Aufnahmen vom Fundort des Geschosses gibt. Daher gehen die Ermittlungen der EVD in dem Fall weiter.