Nassauische Heimstätte sorgt mit einem neuen Vorschlag für Bewegung im Streit um Erbbaurecht und Heizpreise
Wenn es nach der Nassauischen Heimstätte geht, könnte der Streit um das Heizkraftwerk in Schwalbach bald beigelegt werden. Das Unternehmen hat als Eigentümerin des Heizwerkgrundstückes an der Adolf-Damaschke-Straße der Stadt und RWE eine Lösung vorgeschlagen, die Ergebnisse eines Gesprächs der Beteiligten am 6. September in Schwalbach aufgreift. Danach erwirbt die Stadt das Grundstück von der NH zu einem nicht genannten Kaufpreis und räumt als Eigentümerin der RWE ein neues Erbbaurecht ein. Im Gegenzug verzichtet RWE auf ihr Vorkaufsrecht, das sie aus dem alten Erbbaurechtsvertrag ableitet und bewegt sich beim Heizpreis. Die Nassauische Heimstätte hat entsprechende Vertragsentwürfe sowohl der Stadt Schwalbach als auch RWE in dieser Woche vorgelegt. Eine Modifizierung des Heizpreises ist Verhandlungsgegenstand zwischen Nassauischer Heimstätte und RWE. Das Energieunternehmen hat sich verpflichtet, für einen zukünftigen Heizpreis mehrere Modelle zu rechnen und eine für alle tragfähige Lösung zu präsentieren. Erste Ergebnisse liegen mittlerweile vor und werden, wie die Vertragsentwürfe auch, zurzeit von den Beteiligten geprüft.
Einvernehmliche Lösung statt jahrelangem Rechtsstreit
Die Nassauische Heimstätte hatte bereits 2010 der Stadt das Grundstück zum Kauf angeboten, allerdings unter der Bedingung, dass damit auch alle vertragsrechtlichen Verpflichtungen und das Prozessrisiko gegenüber RWE ebenfalls von der Stadt Schwalbach übernommen werden. Das hatte die Stadt seinerzeit aufgrund fehlender parlamentarischer Beschlüsse abgelehnt. Diese liegen aber mittlerweile vor. „Wenn wir zu einer einvernehmlichen Lösung mit RWE kämen, könnte das den Knoten auch unter Berücksichtigung der städtischen Interessen tatsächlich lösen“, erläutert Prof. Thomas Dilger, Leitender Geschäftsführer der Nassauischen Heimstätte. „Die Stadt Schwalbach hätte die von ihr gewünschte Kontrolle über das Grundstück und wäre direkter Gesprächspartner der RWE, die wiederum das Kraftwerk auf vertraglich gesicherter Grundlage weiter betreiben könnte. Und die Bewohner der Limesstadt, die ja auch unsere Mieter sind, kommen in den Genuss geringerer Heizkosten.“ Eine solche Lösung würde auch den Rechtsstreit überflüssig machen, den Nassauische Heimstätte und RWE zurzeit vor der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt austragen und der sich über Jahre hinziehen könnte. Dort geht es um die Rechtmäßigkeit des alten Erbbaurechts und auch um einen Schadensersatz von über 11 Millionen Euro, den RWE gegebenenfalls gegenüber der Nassauischen Heimstätte geltend machen möchte. Die Kontrahenten wollen sich nun auf ein Ruhen des Verfahrens verständigen, um einer Verhandlungslösung eine Chance zu geben.
Der Aufsichtsrat der Nassauischen Heimstätte unterstützt den Vorschlag der Geschäftsführung und sieht darin eine gute Grundlage einer für alle Beteiligten tragbaren Einigung. So könnte eine lange Auseinandersetzung beendet werden, erklärte sein Vorsitzender, der Hessische Wirtschaftsminister Florian Rentsch. Er betonte jedoch auch: „Es ist nicht Aufgabe eines Aufsichtsrats, in die laufenden Geschäfte einzugreifen.“ Diese oblägen der Geschäftsführung. Rentsch wies zugleich darauf hin, dass die Landeskartellbehörde das Verfahren gegen RWE an das Bundeskartellamt abgegeben hat.
Hintergrundinformationen
Die Wohnstadt Limes wurde zwischen 1962 und 1969 als neuer Stadtteil von Schwalbach von der Nassauischen Heimstätte errichtet. Von den 3.800 Wohneinheiten, die in dieser zeit gebaut wurden, bewirtschaftet das Wohnungsunternehmen heute noch 1.135 selbst. Bestandteil des innovativen städtebaulichen Konzepts war eine zentrale Fernwärme- und Fernwasserversorgung für die Limesstadt. Dafür wurde mit der ESSO-Favorit 1964 ein Vertrag auf Erbaurechtsbasis über die Errichtung und den Betrieb eines Fernheizwerkes geschlossen und ein Anschluss- und Benutzungszwang für sämtliche Gebäude der Limesstadt vereinbart. Die Rechtsnachfolgerin RWE muss sich seit einigen Jahren mit dem Vorwurf überhöhter Heizpreise auseinandersetzen, in Schwalbach hat sich eine eigene Interessengemeinschaft zu dem Thema gegründet. Ein kartellrechtliches Prüfungsverfahren des Bundeskartellamtes ist noch nicht abgeschlossen. Umstritten ist auch, ob das Erbbaurecht 2002 rechtswirksam von der RWE verlängert wurde oder damals ausgelaufen ist. Da die Frage auch erhebliche eigentumsrechtliche Konsequenzen hat, wird das zurzeit gerichtlich überprüft.
Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt
Die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Frankfurt/Main, bietet seit 90 Jahren umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Wohnen, Bauen und Entwickeln. Sie beschäftigt rund 660 Mitarbeiter. 2005 erwarb die Nassauische Heimstätte die Anteile des Landes Hessen an der Wohnstadt Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaugesellschaft Hessen mbH, Kassel. Durch den Zusammenschluss avancierte sie zu einem der führenden deutschen Wohnungsunternehmen: der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt mit 62.500 Mietwohnungen in 150 Städten und Gemeinden. Diese werden aktuell von rund 260 Mitarbeitern – in vier Regional- untergliedert in 13 Service-Centern – betreut. Aus der gestiegenen Nachfrage heraus entwickelte sich im folgenden Jahr die Marke „NH ProjektStadt“. Dort werden Kompetenzfelder gebündelt, um nachhaltige Stadt- und Projektentwicklungsaufgaben sowie Consulting-Aktivitäten im In- und Ausland durchzuführen.
Kontakt:
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